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Erwin, dein Ombudsmann
Arbeit verloren wegen Corona? AK Tirol berät und unterstützt

AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“  | Foto: AK Tirol
  • AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“
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  • hochgeladen von Laura Sternagel

TIROL. Die Arbeiterkammer Tirol beantwortet Fragen zu Kündigung und Kurzarbeit wegen Corona.

Klaus ist ganz verunsichert: „Als unser Betrieb wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen werden musste, hat mir mein Chef eine einvernehmliche Auflösung vorgeschlagen und die Wiedereinstellung zugesagt. Jetzt bin ich nicht sicher, ob das klug war, mich darauf einzulassen. Und ich weiß auch nicht, ob die Abrechnung passt.“
„Fragen zu Kündigung und Kurzarbeit wegen Corona zählten zu den Schwerpunkten in der Beratung in der AK Tirol“, berichtet Ombudsmann Erwin Zangerl. Er rät Klaus, sich ebenfalls an die AK Arbeitsrechtsexperten zu wenden. „Eventuell kann die einvernehmliche Auflösung rückwirkend auf Kurzarbeit geändert werden. Während das Arbeitslosengeld nur rund 55 Prozent des Bruttoentgelts beträgt, werden beim Kurzarbeitsentgelt zwischen 80 und 90 Prozent ersetzt, und Ihr Arbeitgeber kann in dieser Zeit seine Lohnkosten deutlich senken. Außerdem überprüfen die Juristen natürlich auch die Abrechnung.“

Sie brauchen Beratung?

Haben Sie im Zuge der Corona- Krise Ihren Arbeitsplatz verloren? Wurden Sie gekündigt oder zu einer einvernehmlichen Auflösung überredet? Hatten Sie ein befristetes Dienstverhältnis, das vorzeitig beendet wurde?

So können wir Ihnen helfen

Wir kontrollieren Ihre Kündigung. Wir berechnen die Ihnen zustehenden Ansprüche und machen offene Forderungen bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber geltend. Wir kämpfen für Ihr Recht, falls nötig auch vor Gericht.

Das brauchen wir

Wir benötigen Ihre Kontaktdaten, also Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sozialversicherungsnummer. Außerdem die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, dessen Adresse und eine Schilderung, wie es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist. Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich: Kündigungsschreiben oder die einvernehmliche Auflösung, Arbeitsvertrag oder Dienstzettel sowie Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen im Fall von nicht bezahlten Mehr- oder Überstunden und eine Info, ob es offene Lohnzahlungen gibt und ob Sie diese bereits schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht haben. Bitte übermitteln Sie alle Unterlagen vollständig per Post oder E-Mail. Werden sie verschickt, dann bitte keine Originalunterlagen, sondern nur Kopien beilegen!

So erreichen Sie uns

Die AK Arbeitsrechtsexpertinnen und Experten sind unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414 oder per E-Mail an corona@ ak-tirol.com erreichbar, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Alle wichtigen Infos, Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus finden Sie außerdem auf www.jobundcorona.at
Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und mit neuen Antworten befüllt.

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