Arbeitnehmerfonds
Bessere Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmer-Familien

Erwin Zangerl (AK-Präsident): "Wir hatten in den ersten sechs Wochen nach Beginn der Krise an die 70.000 Beratungen telefonisch und via eMail." | Foto: Friedle
  • Erwin Zangerl (AK-Präsident): "Wir hatten in den ersten sechs Wochen nach Beginn der Krise an die 70.000 Beratungen telefonisch und via eMail."
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TIROL. Schnell zu helfen, wo geholfen werden muss, das ist das Ziel des bereits im April von Land Tirol und AK Tirol eingerichteten Fonds für besondere Corona-Härtefälle. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass gerade durch die Grenze von 30 % beim Haushaltseinkommensverlust nicht die notwenige Treffsicherheit gegeben war. Nun wird diese Grenze auf 20 % gesenkt und die Laufzeit des Fonds wird bis Ende des Jahres verlängert und in zwei Förderperioden aufgeteilt, für die jeweils eigene Unterstützungsansuchen gestellt werden können.

Viele Arbeitnehmer-Familien mussten hohe Einkommensverluste durch die Corona-Krise verkraften. Die AK Tirol schlug die Schaffung eines Hilfsfonds für soziale Härtefälle vor, wenn Arbeitnehmer-Familien etwa mit dem Arbeitslosen-, Kurzarbeits- oder Krankengeld alleine nicht mehr das Auslangen finden. „Dieses Hilfspaket konnte bereits im April mit Landeshauptmann Günther Platter, Arbeitslandesrätin Beate Palfrader und Soziallandesrätin Gabriele Fischer umgesetzt werden, jetzt ging es darum, die Erkenntnisse aus der Praxis zu berücksichtigen und die Kriterien anzupassen“, erklärt Tirols AK Präsident Erwin Zangerl.

Das Nettohaushaltseinkommen

Bisher musste sich das Nettohaushaltseinkommen aufgrund der Corona-Folgen um insgesamt 30 % verringert haben, um den Förderkriterien zu entsprechen. Diese Grenze wird nun auf 20 % gesenkt. „In zahlreichen Fällen ging es um wenige Euro, wo Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer über dieser Grenze lagen. Diese Senkung ist deshalb ein wichtiger Schritt zu einer besseren Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmer-Familien“, betont Zangerl. Ebenfalls angepasst wurde die Laufzeit, die nun bis Jahresende verlängert wurde.

Mehrere Förderperioden

Neu ist auch, dass es vom 1.7. bis 31.12. zwei Förderperioden gibt, für die eigens Anträge gestellt werden können. So wird die Förderung als einmaliger Pauschalbetrag sowohl in der Periode vom 1.7. bis 30.9. als auch in der Periode vom 1.10. bis 31.12. gewährt.

„Wir dürfen nicht auf die Nöte von Betroffenen vergessen, die ohne Arbeit dastehen. Die Anpassung war notwendig und wurde zügig umgesetzt. Wir tun alles, um die Arbeitnehmer-Familien nicht im Stich zu lassen“, so AK Präsident Erwin Zangerl.

Antragstellen weiterhin möglich

Die Förder-Richtlinien und ein Antragsformular finden Sie unter www.tirol.gv.at oder kann alles telefonisch unter 0512/508–2592 angefordert werden.

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