Causa Benko
Frist für Vorlagen im Insolvenzverfahren läuft ab

Um den Unternehmer René Benko und die Milliarden-Pleite seiner Signa-Gruppe kehrt keine Ruhe ein. | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
2Bilder
  • Um den Unternehmer René Benko und die Milliarden-Pleite seiner Signa-Gruppe kehrt keine Ruhe ein.
  • Foto: Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
  • hochgeladen von Dominique Rohr

Die Frist zur Vorlage von weiteren Unterlagen im Insolvenzereöffnungsantrag der Finanz gegen René Benko läuft heute ab. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts wird in den nächsten Tagen erweitert.

INNSBRUCK. Heute (5.3.) um Mitternacht endet die vom zuständigen Insolvenzrichter Hannes Seiser der antragstellenden Finanz und Herrn René Benko eingeräumte Frist zur Beibringung weiterer Unterlagen. Im Rahmen des ersten Einvernahmetermins am 13. Februar 2024 wurde vom Insolvenzgericht den beteiligten Parteien die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 5. März 2024 weitere Urkunden vorzulegen. Die Finanzprokuratur - als Anwältin der Republik Österreich -behauptet in ihrem Insolvenzantrag, dass der Insolvenzgrund „Zahlungsunfähigkeit“ bei René Benko vorliegen würde.


"Es ist davon auszugehen, dass René Benko versuchen wird, die Behauptung der Finanz, dass er zahlungsunfähig sei, zu entkräften. Eine solche Bescheinigung gelingt insbesondere dann, wenn Benko nachweist, dass er die fälligen Verbindlichkeiten, welche im Rahmen des Insolvenzantrages von der Finanz angeführt wurden, beglichen hat und er gleichzeitig nachweist, dass er seine weiteren fälligen Verbindlichkeiten bedienen kann", informiert der KSV1870 in einer Aussendung.


Das Dossier von MeinBezirk zur Causa Benko finden Sie hier

Entscheidung über Verfahrensart

Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, erklärt: „Es ist davon auszugehen, dass das Insolvenzgericht bereits in den vergangenen Wochen detaillierte Überlegungen zur Frage des Vorliegens der Zahlungsunfähigkeit bei Herrn Benko angestellt hat. Legt Herr Benko während offener First Zahlungsnachweise über die im Insolvenzeröffnungsantrag angeführten fälligen Verbindlichkeiten dem Gericht vor und gibt es keine wesentlichen weiteren offenen fälligen Verbindlichkeiten, wird das Insolvenzgericht den Antrag der Finanz als unbegründet abweisen.“ Benko ist von Insolvenzrechtsexperten anwaltlich vertreten. Der KSV1870 erwartet für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliegt, dass René Benko selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen würde. Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Um den Unternehmer René Benko und die Milliarden-Pleite seiner Signa-Gruppe kehrt keine Ruhe ein. | Foto:  Marcel Kusch / dpa / picturedesk.com
Für den Tiroler Unternehmer René Benko wird es nun persönlich.  | Foto:  GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.