Noch ein weiter Weg zur Gleichbehandlung

Katharina Raffl ist seit sieben Jahren Regionalanwältin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Tirol, Salzburg und Vorarlberg mit Sitz in Innsbruck.
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  • Katharina Raffl ist seit sieben Jahren Regionalanwältin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Tirol, Salzburg und Vorarlberg mit Sitz in Innsbruck.
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Innsbruck steht im Tirolvergleich gut da und trotzdem ist es nicht gut genug. Denn auch hier in der Stadt gibt es einen Lohnunterschied von 20 Prozent (im Landesdurchschnitt sind das 25 Prozent) zwischen Frauen und Männern, die in einer gleichwertigen Arbeit tätig sind. Auf diese Problematik macht der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) seit 2011 zum 4. Mal aufmerksam. Als Vergleichbasis zu diesem Egrebnis dient die Lohnsteuerstatstik 2013 der Statistik Austria (genauer noch: Die durchscnittlichen Jahres-Bruttobezüge der ArbeitnehmerInnen mit ganzjährigen Bezügen und Vollzeitbeschäftigung).

Langsame Verbesserung

"Equal Pay Day" nennt sich der Tag im Jahr, ab dem die Frauen für ihren Lohn im Vergleich zu Männern gratis arbeiten. Heuer fällt dieser Tag auf den 1. Oktober. Eigentlich sind das gute Nachrichten, denn es zeigt sich, dass die Zeitspanne, an dem weibliche Mitarbeiter "gratis arbeiten" Jahr für Jahr kürzer wird. In 2011 – dem Jahr, in welchem die Aktion der ÖGB in Innsbruck angefangen hat – war das noch der 23. September. Im Gesamtösterreichkontext ist das jedoch kein guter Abschnitt für die Gleichberechtigung: Dort findet der "Equal Pay Day" zehn Tage später, am 11. Oktober, statt. Von einer ungleichen Behandlung sind vor allem Frauen in den Bereichen Handel und Gastronomie betroffen.

Druckmittel vorhanden

"Oft wissen Frauen nicht einmal, dass sie weniger als ihre Kollegen verdienen. Über das Einkommen spricht ja keiner", sagt auch Katharina Raffl, Regionalanwältin der Gleichbehandlungsanwaltschaft für Tirol. "Wenn man nicht weiß, welche Rechte man hat, kann man sie auch nicht durchsetzen", so die Expertin. Auch Ulrike Ernstbrunner, Frauenvorsitzende der ÖGB Tirol, bestätigt, dass es häufig an der Einstellung der Frauen liegt, dass sie einen schlechteren Lohn bekommen. "Wir raten jeder Frau über den Lohn zu verhandeln, gegebenenfalls den Betriebsrat zu involvieren, falls der Verdacht auf ungleiche Behandlung vorliegt. Oft ist das Ergebnis dann positiv", weiß Ernstbrunner. Wenn der Fall dann doch bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft landen würde, gibt es genug Mittel, um zu eruieren, ob eine Diskriminierung laut Gleichbehandlungsgesetz vorliegt oder nicht. Unternehmen, die mehr als 150 MitarbeiterInnen haben, müssen alle zwei Jahre einen Einkommensbericht erstellen. Dieser wird auch nach Geschlecht und Einkommen aufgeschlüsselt. "Das ist ein guter Anhaltspunkt für uns", sagt Raffl.

Mehr fördern gefordert

Die ÖGB formuliert aber strengere Forderungen, um den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Dabei sind auch Forderungen zum Mindesteinkommen (1.700 Euro Brutto bei Vollzeitbeschäftigung), bzw. für verbindliche Frauenquoten für Führungspositionen.

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