"Kalte Progression" hat System - WKO Präsident Bodenseer fordert Anpassung

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TIROL. Als Kalte Progression wird die jährliche Steuererhöhung betitelt. Dadurch wird der Durchschnittssteuersatz jährlich erhöht, denn die einzelnen Steuertarifstufen in Österreich werden nicht an die jährliche Inflation angepasst. Das heißt, die Tarifstufen für die Lohnsteuer bleiben gleich, zugleich steigen aber die Löhne um die Inflationsabgeltung. Das führt dazu, dass die jährlichen Lohnerhöhungen gleichzeitig zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Für den Finanzminister ergeben sich dadurch jährlich 450 Millionen Euro zusätzlich, doch der Erfolg der Steuerreform 2016 wird zunichte gemacht.

Dies führt nun zur aktuellen Kritik von Jürgen Bodenseer, Präsident der Tiroler Wirtschaftskammer: „Der Bund schröpft uns durch die Hintertüre seit 30 Jahren mehr als ordentlich. Die kalte Progression bei der Einkommenssteuer ist nur die Spitze des Eisberges!"

Ebenfalls betroffen sind zahlreiche Fixbeträge, wie Freigrenzen, Freibeträge, Absetzbeträge etc., wie eine Erhebung der Tiroler Wirtschaftskammer zeigen soll. Der Vorwurf: Allein zum Vorteil des Finanzministers und zum Nachteil von Unternehmern und Arbeitnehmern. Als Beispiele gibt Bodenseer folgende Punkte an:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Nach der Euro-Einführung wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 5.000 Schilling auf 400€ gerundet, das wäre ein Plus von 10%. Würde man dies aber an die gestiegenen Inflation (81%) anpassen, läge die Grenze heute bei 660€. "Dies würde die wirtschaftliche Realität zumindest halbwegs widerspiegeln“, sagt Bodenseer.

Pauschale für Berufsausbildung: nur mehr ein Fünftel der Kaufkraft

Die Pauschale für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, wurde seit der Euro-Einführung umgerechnet von 109 auf 110€ erhöht. Seitdem änderte sich nichts. Ausgerechnet ist das nur noch ein Fünftel des früheren Betrags.

Alleinverdienerabsetzbetrag um 64 Prozent gekürzt

Der Alleinverdienerabsetztbetrag wurde seit 1988 um rund 64 Prozent gekürzt, so die WKO. Eigentlich müsste inflationsbedingt der Betrag von 494€ auf 765€ aufgestockt werden. 

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