Zur Impfpflicht
Land Kärnten übermittelte Stellungnahme an Ministerium

Foto: stock.adobe.com/Benedikt

Das Amt der Kärntner Landesregierung übermittelte am Montag seine Stellungnahme zur geplanten Impfpflicht. Auf acht Seiten gibt man seine Expertise zum vorgeschlagenen Gesetzestext ab. 

KÄRNTEN. Die Stellungnahme, die man hier nachlesen kann, erging an das Gesundheitsministerium. Eingangs wird wie folgt erwähnt: "Eine allgemeine Verpflichtung zur Schutzimpfung zum Zweck der Steigerung der Durchimpfungsrate und zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 einzuführen, wird vor dem Hintergrund des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse unter den Prämissen der Geeignetheit und der Erforderlichkeit dieser Maßnahme grundsätzlich beigetreten." Das Land befürwortet also die geplante Impfpflicht.

"Erneute Beurteilung vor Gesetzwerdung"

Grundsätzlich zumindest. Denn weiterhin heißt es in der Stellungnahme ebenso: "Erinnert wird jedoch daran, dass (...) eine erneute Beurteilung der Lage vor der Gesetzwerdung ins Auge gefasst wird. Da eine künftige Neubewertung generell nicht ausgeschlossen werden kann (...).

"Impfanreize schaffen"

Ebenso wird angemerkt: "Unbeschadet der Sanktionsbewehrung einer allgemeinen Impfpflicht wäre anzudenken, parallel ein System von Impfanreizen zu etablieren, um eine wesentliche Steigerung der Durchimpfungsrate zu erreichen."

Ausnahme für Mündige Minderjährige 

Mündige Minderjährige, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, sollen von der verwaltungsstrafrechtlichen Ahndung ausgenommen werden, schlägt das Land vor. Hierzu heißt es in der Stellungnahme: "So es das Kindeswohl gebietet, den persönlichen Anwendungsbereich der Impfverpflichtung auf mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren, Anm.) auszudehnen, wird im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgebotes zur Erwägung gestellt, allenfalls den Kreis der mündigen Minderjährigen von der verwaltungsstrafrechtlichen Ahndung der Zuwiderhandlung gegen die Impfverpflichtung generell auszunehmen."

Finanzielle Auswirkungen

Laut dem Land geht der Bund durch die Einführung der Impfpflicht von Kosten in der Höhe von insgesamt 112 Millionen Euro im Jahr 2022 aus. Im Jahr 2023 kalkuliere der Bund mit 33 Millionen, im Jahr 2024 mit 3,6 Millionen. Hierzu nimmt das Land Kärnten wie folgt Stellung. Es wird " ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen notwendige Datenlage nicht verfügbar ist und die Zahlen daher auf einer Vielzahl von Annahmen basieren." Der Bund rechnet weiterhin offenbar mit 1.800.000 Verwaltungsstrafverfügungen im Jahr 2022 österreichweit. Das Land geht davon aus, dass anfallende Kosten für das Land "zur Gänze" vom Bund getragen werden. Hingewiesen wird zusätzlich auf die Notwendigkeit von mehr Personal im öffentlichen Dienst. "Insbesondere bei Bezirksverwaltungsbehörden und beim Landesverwaltungsgericht".

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.