Park & Ride Westendorf
130.000 € für Park & Ride budgetiert

Arbeiten am Westendorfer Bahnhof sollen durchgeführt werden. | Foto: Kitzb. Alpen
  • Arbeiten am Westendorfer Bahnhof sollen durchgeführt werden.
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  • hochgeladen von Klaus Kogler

WESTENDORF (red.) Für die Errichtung der Park & Ride Anlage wurde heuer von der Gemeinde Westendorf ein Kostenbeitrag von 130.000 € budgetiert. Die Kosten belaufen sich laut Schätzung der ÖBB auf ca. 516.000 €. Davon haben die Gemeinde und das Land Tirol einen Kostenbeitrag von je 25 % (je 129.000 €) und die ÖBB 50 % (258.000 €) zu leisten, wie Bgm. Annemarie Plieseis berichtet.

Die Kosten für den Winterdienst belaufen sich laut Auskunft der ÖBB, die dafür den Maschinenring angestellt hat, auf jährlich 12.500 € (netto) und im Sommer auf 400 €, so die Ortschefin.

Im Gemeinderat wurde auch das Thema Barrierefreiheit erneut angesprochen: "Die steilen Stiegen sind sehr schwer zu bewältigen. Es wäre die Errichtung eines Liftes zielführend", so der Tenor.

"Auf gutem Weg"

"Wir befinden uns beim geplanten Ausbau der P & R-Anlage auf einem guten Weg. Der erforderliche Planungsvertrag befindet sich bei allen beteiligten Partnern (ÖBB, Land, Gemeinde) gerade in der Genehmigungsphase. Nach Vorliegen aller Unterschriften am Vertrag sollen die Planungen noch heuer abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Es ist eine Erhöhung der Kapazität von derzeit 57 auf 69 Stellplätze (davon zwei  Behindertenparkplätze) vorgesehen", bestätigt ÖBB-Sprecher Christoph Gasser-Mair.

"Das Thema Barrierefreiheit am Bahnhof Westendorf wurde seitens der Gemeinde bisher nicht offiziell an uns herangetragen. Für die Umsetzung der Barrierefreiheit gibt es aber ganz klar definierte Richtlinien, in denen u. a. Größe und Frequenz eine wichtige Rolle spielen. Diese Kriterien sind hier nicht gegeben, sodass z. B. ein Einbau von Liften nicht geplant ist", so der Bahnsprecher. Er betont jedoch, dass beide Bahnsteige (Bahnsteig 2/Hausbahnsteig vor dem Aufnahmegebäude direkt) und Bahnsteig 1 über einen Weg und eine eigens am Ende des Bahnsteiges errichtete Rampe barrierefrei erreichbar sind. Der Wechsel zwischen den Bahnsteigen über die Unterführung ist freilich nicht barrierefrei.

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