StVO-Novelle - Schulstraße
Mit "Schulstraßen" mehr Sicherheit für Kinder

NR Hermann Weratschnig (Grüne), Bundesministerin Leonore Gewessler,  VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger, GR Christian Apl und Bgm. Andrea Kö: Besuch neue Schulstraße in Perchtoldsdorf. | Foto: BMK/Perwein
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  • NR Hermann Weratschnig (Grüne), Bundesministerin Leonore Gewessler, VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger, GR Christian Apl und Bgm. Andrea Kö: Besuch neue Schulstraße in Perchtoldsdorf.
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Gemeinden haben nun die Möglichieit, rund um Schulen für mehr Sicherheit zu sorgen.

WIEN, TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL. Mit einer StVO-Novelle, die bereits im Juli im Nationalrat beschlossen wurde, wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, rund um Schulen eine "Schulstraße" zu verordnen (wie etwa in Wien schon seit geraumer Zeit möglich, Anm.). Am 1. Oktober schließlich trat die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Eine Gemeinde kann somit den Straßenabschnitt vor der Schule für eine gewisse Zeit um den Unterrichtsbeginn am Morgen sowie zu Unterrichtsende mittags/nachmittags temporär absperren und den Kfz-Verkehr - bis auf AnrainerInnen und Ausnahmeberechtigte, die dann aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen - an der Durch-/Vorbeifahrt hindern.

Das soll sowohl die "Eltern-Taxis" als auch diverse Gefahrensituationen verringern (z. B. Überholen/Vorbeifahren von Pkw an haltenden/parkenden Pkw und ähnliches, die besonders für Kinder eine höhere Gefahr darstellt). Dafür gibts auch ein eigens eingeführtes neues Verkehrsschild.

Die Gemeinden können selbst die Uhrzeiten festlegen und auch eigene, maßgeschneiderte Fahrverbote umsetzen; auch die Ausnahmeberechtigten können in gewissem Umfang selbst bestimmt werden. Radfahren (in Schrittgeschwindigkeit) bleibt in der Schulstraße erlaubt.

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