Bauruine Steinplatte
Neues von der Ruine: Gesellschafter-Pleite

Konkursantrag der Residenz Steinplatte GmbH; Bürgermeister sieht weiteren Weg vorgezeichnet.
WAIDRING. Wieder einmal sorgen die Umstände rund um die Hotelbauruine auf der Steinplatte – wir berichteten mehrfach – für Aufsehen. Die Besitzerin des Grundstücks (samt Ruine, Anm.), die Residenz Steinplatte GmbH, hat laut AKV am Landesgericht Innsbruck einen Konkursantrag gestellt. Die Gesellschaft kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter Georg Hilger erklärt den Antrag bzw. die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit mit den Kosten der im vorigen Frühjahr vorgenommenen Ersatzvornahme beim Abbruch des Obergeschoßes des Bauwerks. Nach Angaben des Geschäftsführers betragen die Passiva rund 1,25 Mio. €. Die genaue Höhe wird laut AKV im Lauf des Verfahrens zu ermitteln sein. Da der gesamte Abbruch des Rohbaus erfolgen muss, ist auch der Wert der Liegenschaft (EZ 826 KG 82116 Waidring) derzeit nicht bekannt.

Ortschef erklärt Ablauf

Bgm. Georg Hochfilzer, wie berichtet seit Jahren mit der Problematik befasst, beschreibt den nun weiteren (möglichen) "Werdegang" der Hotelruine. "Wenn der von mir erlassene Abbruchbescheid im Wege der sogenannten 'Ersatzvornahme' vollstreckt werden müsste – was ich nicht ausschließe – wird die Vollstreckungsbehörde vorher die Abbruchkosten einheben. Wenn der/die Abbruchverpflichtete die Abbruchkosten nicht erlegt, würde hier wieder eine zwangsweise Eintreibung stattfinden, die im schlimmsten Fall wieder in einer Zwangsversteigerung enden könnte – wie beim letzten Mal, als die Gesellschaft dann aber einen Tag vorher das Geld erlegt hat und somit den Abbruch aus 'ihrer Tasche' finanziert hat", so der Ortschef.

Bgm. Hochfilzer weiter:

"Aus der nunmehrigen Insolvenz sehe ich aus baurechtlicher Sicht keine Nachteile für die Gemeinde bzw. die Baubehörde, da solche Bescheide ja eine sogenannte 'dingliche Wirkung' haben und mit dem Grundstück verbunden sind und auf jede/n neue/n Eigentümer/in übergehen würden. Sollten sich als Folge der Insolvenz die Eigentumsverhältnisse ändern, geht der Abbruchbescheid ebenfalls über und wäre unabhängig davon, wer gerade Besitzer ist, vollstreckbar."
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