Holz – Forsttagsatzungen
Waldaufseher und forstliche Erschließung

Viel Information bei öffentlichen Forsttagsatzungen der Bezirksforstinspektion Kitzbühel.
BEZIRK KITZBÜHEL (niko). Neben einem forstlichen Jahresrückblick wurden bei der heurigen Forsttagsatzung die Themenschwerpunkte „Der Waldaufseher – stets um alle Anliegen betreffend dem Wald bemüht“ und der Forstwegebau behandelt.

Aufgaben des Waldaufsehers

Der Waldaufseher ist ein beeidetes Forstorgan mit vielfältigem Aufgabengebiet. Als direkter Ansprechpartner vor Ort steht er den Waldeigentümern bei der Verwaltung ihres Kapitals Wald vom Keimbett bis zum Holzverkauf beratend zur Seite.

Obwohl der Einschlag unter dem langjährigen Durchschnitt lag, war dieser infolge des äußerst hohen Schadholzanfalls von über 70 % des Gesamteinschlags etwas höher als jener im Jahr 2018. Der Aufwand der Aufarbeitung war aber gegenüber einer Normalnutzung für sämtliche Betroffene keinesfalls vergleichbar. Neben der zeitintensiven und äußerst gefährlichen Aufarbeitung des Schadholzes durch die Waldeigentümer stellte insbesondere die verstreute Lage des Schadholzes, der niedrige Holzpreis und das Risiko einer Käfermassenvermehrung den gesamten Forstdienst und so auch die Waldaufseher vor große Herausforderungen.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Waldaufseher im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zählen u. a. neben der Beratung und der Information der Waldbesitzer hinsichtlich aller forstlicher Maßnahmen und deren Umsetzung auch die Beratung hinsichtlich forstlicher Fördermittel und die Ermittlung des Aufforstungsbedarfs sowie die damit einhergehende Organisation der Pflanzenverteilung. Zudem ist er im Rahmen der Hoheitsverwaltung als beeidetes Forstschutzorgan auch für die Gemeinden und das Land tätig.

Forstliche Erschließung

Forstwege bilden die Lebensader eines jeden Waldes. Sie dienen dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie zur Verbindung zum öffentlichen Straßennetz. Über diese Anlagen wird vorwiegend Schwerverkehr geführt. Entsprechend wichtig sind daher die genaue Projektierung, ein sorgfältiger Bau und letztendlich die laufende Instandhaltung.

Forstwege sind nicht öffentliche Wege mit öffentlichem Verkehr. Die Forstwege müssen nach dem Forstgesetz unbedingt vor Baubeginn anmeldet- bzw. bewilligt werden. Um das Gewicht so mancher Fuhren schadlos zu überstehen, bedarf es bei diesen für den Schwerverkehr zugelassenen Wegen einer sorgfältigen Planung. Hierbei gilt es entsprechende Standards zu erfüllen. So sind Kriterien, wie unter anderem eine Mindestwegbreite, eine maximale Steigung, genauso wie ein Mindestradius in den Kurven einzuhalten. Von selbst versteht sich, dass vor der Inbetriebnahme die Betriebssicherheit der Anlage gegeben sein muss.
Zu den Pflichten des Wegerhalters zählt die periodische Kontrolle der Weganlage (Schäden event. Sperren etc.). Insgesamt ist er für die laufende Instandhaltung verantwortlich.

Zwei Termine der öffentlichen Forsttagsatzungen im Bezirk mussten wegen "Corona" abgesagt werden.

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