Energieausweis verliert nach zehn Jahren Gültigkeit

Haus- und Wohnungsbesitzer sollten prüfen, wie alt der Energieausweis ist, sonst könnten bei Neuvermietung oder Verkäufen Geldstrafen drohen. | Foto: Scharfmüller
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ÖSTERREICH. Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss seit 1.1.2008 einen Energieausweis vorlegen. "Aufgrund der zehnjährigen Lebensdauer haben viele Energieausweise ihre Gültigkeit verloren und müssen erneuert werden", sagt Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB).

Geldstrafen vorgesehen

Nicht erneuern, kann teuer werden. "Verkäufer oder Vermieter, die nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen, begehen eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro zu bestrafen ist", so Prunbauer. Seit Dezember 2012 ist die Angabe des Energieausweises auch in Anzeigen in Zeitungen oder im Internet verpflichtend, so der ÖHGB. Ein Verzicht des Mieters oder Käufers auf die Vorlage ist unwirksam. Von der Verpflichtung ausgenommen sind abbruchreife Gebäude, solche, die provisorisch für eine Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren errichtet wurden sowie freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern und Wohngebäude, die nur für einen begrenzten Zeitraum benützt werden können.

Passivhaus: HWB unter zehn

Der Energieausweis gibt unter anderem den Heizwärmebedarf (HWB) an. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter aufgewendet werden muss, um die Raumtemperatur von 20 Grad Celsius zu halten. Der HWB-Wert eines Passivhauses liegt bei unter zehn. Ein thermisch saniertes Einfamilienhaus mit 118 Quadratmetern hat den HWB 75, ein unsaniertes Haus derselben Größe 175.

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