Keine Info mehr bei befristetem "Schein"
Ab sofort werden Führerscheinbesitzer nicht an den Ablauf von Befristungen erinnert.
Was in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg bereits geltende Gesetzeslage ist, gilt ab sofort auch für die Steiermark: Inhaber von befristeten Führerscheinen werden nicht mehr an den bevorstehenden Befristungsablauf erinnert. Betroffen sind alle Inhaber von Führerscheinen der Klassen C (LKW) und D (Busse) sowie sowie bei Vorliegen gesundheitlicher Probleme auch die Führerscheinbesitzer anderer Klassen. Diese wurden bis dato in fünf- beziehungsweise zweijährigen Abständen an den Ablauf der Befristung aufmerksam gemacht. Ab nun sind sie aufgerufen, in Eigenverantwortung das Ablaufdatum ihrer Lenkerberechtigung, das auf der Führerscheinscheckkarte vermerkt ist, im Auge zu behalten und entsprechend zu reagieren. Hintergrund ist die Tatsache, dass versandte Erinnerungsschreiben die Adressaten teilweise wegen – den Behörden nicht bekannt gegebenem – Wohnsitzwechsel nicht erreicht haben oder es auch vorgekommen ist, dass Schreiben an Verstorbene gerichtet waren, was vielfach zu Beschwerden geführt hat.
Die gesetzlich normierten Verständigungen in der Mehrphasenausbildung bleiben jedoch aufrecht.
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