So funktionieren Wahlen in Graz

Was passiert eigentlich mit der Stimme nach der Stimmabgabe? | Foto: meinbezirk.at
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Die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ ist in aller Munde, der Verfassungsgerichtshof ist jetzt am Wort, eine Entscheidung zu treffen. In diesem Zusammenhang kursieren jede Menge Begriffe, die WOCHE hat – gemeinsam mit dem Leiter der Bezirkswahlbehörde Gert Haubenhofer – für Sie, liebe Leserinnen und Leser, die wichigsten Begriffe und Abläufe am Beispiel der Stadt Graz zusammengefasst:

Das Wahlrecht:

Die aktuelle Wahl basiert auf dem Bundespräsidenten-Wahlgesetz. Dieses ist stark an das Nationalratswahlgesetz angelehnt.

Wahlsprengel:

In der Stadt Graz gibt es 268 Wahlsprengel, jeder Sprengel ist eine eigene Wahlbehörde.

Die Besetzung:

Der Wahlsprengel besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Diese beiden werden von der Stadt Graz gestellt. Handelt es sich um einen Mitarbeiter des Magistrats wird dieser für seinen Sonntagsdienst mit Zeitausgleich "belohnt", handelt es sich um eine externe Person, erhält diese 200 Euro Aufwandsentschädigung.

Ergänzt wird dieses behördliche Duo (im besten Fall) während der gesamten Öffnungszeit des Wahllokals durch drei Wahlbeisitzer. Das Recht zur Entsendung haben jene drei Parteien, die bei der letzten Nationalratswahl in der jeweiligen Gemeinde am besten abgeschnitten haben. Im Fall von Graz sind dies FPÖ, Grüne und SPÖ, für diese ist der Dienst am Wahltag ein ehrenamtlicher.
Für alle anderen Parteien bleibt die Möglichkeit, Wahlzeugen zu entsenden. Diese haben keine Anwesenheitspflicht, können aber jederzeit den rechtmäßigen Ablauf der Wahl überprüfen.

Zum Procedere führt Haubenhofer aus: "Nach Schließung des Wahllokals werden die Stimmen ausgezählt, das Ergebnis von Vorsitzenden und Beisitzern unterzeichnet. Dann wird die Niederschrift sowie die Stimmzetteln der Bezirkswahlbehörde in der Schmiedgasse übermittelt." Dieses neunköpfige Gremium unter der Führung von Haubenhofer ermittelt dann das Gesamtergebnis und leitet dieses an die Landeswahlbehörde weiter.

Das Problem beginnt am Montag, so Haubenhofer: "Während am Sonntag in 268 Sprengeln Menschen sitzen, die das Ergebnis auszählen, sind es am Montag prinzipiell nur mehr die zehn Mitglieder des Bezirkswahlbehörde – es ist rein zeitlich nicht zu schaffen, an einem Tag 20.000 Wahlkarten wie bei der Bundespräsidentenwahl auszuzählen." Deshalb sei im Wahlkartensystem eine Reform schon notwendig, so Haubenhofer. Graz hat sich übrigens diesmal mit der Bestellung von 60 Hilfsorganen beholfen.

Was passiert eigentlich mit der Stimme nach der Stimmabgabe? | Foto: meinbezirk.at
Gert Haubenhofer, Leiter der Bezirkswahlbehörde Graz. | Foto: Stadt Graz
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