Regionen stärken, Arbeitsplätze schaffen

Arbeitsplätze in die Region bringen: Michael Schickhofer bei Betriebsbesuch in Kapfenberg. | Foto: SPÖ
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„Unbürokratische Betriebsansiedelungen, rasche Entscheidungen und aktive Beteiligung – darum geht's beim Regionalentwicklungsgesetz“, bekräftigt der für die steirischen Regionen zuständige LH-Vize Michael Schickhofer anlässlich des Beschlusses des Regionalentwicklungsgesetzes.  Nach Vorbild des Züricher und des Stuttgarter Raums sowie kanadischer Regionen wolle er Klarheit für die Regionen schaffen. Das Regionalentwicklungsgesetz sieht dafür zusätzlich jedes Jahr 12,5 Millionen Euro für die steirischen Regionen und Graz vor. Jede Region entscheide eigenständig, was mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt wird. "Wir bevormunden nicht, wir begleiten“, so Schickhofer.

Förderung für Projekte zur Regionalentwicklung

Im Rahmen der lokalen Agenda 21 stellt das Regionalressort des Landes Steiermark ein Gesamtbudget von 400.000 Euro zur Verfügung. Vize-Landeshauptmann Michael Schickhofer lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, Ideen und Initiativen einzubringen. Best-Practice-Beispiel dafür ist Leibnitz, wo insgesamt 28 Millionen Euro investiert werden. Der Fokus der Bürgerbeteiligung liegt verstärkt auf wichtigen kommunalen und regionalen Entwicklungsthemen wie Raumplanung, Mobilität, Standortentwicklung und Ortskernbelebung.
„Die Steirer wissen selbst am besten, was in ihrem Umfeld verbessert werden muss. Deshalb möchte ich alle dazu einladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen um gemeinsam die Steiermark weiterzuentwickeln“,so Schickhofer.

Informationen zu den Fördermaßnahmen

Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Beteiligungsprojekte zur Stärkung der Freiwilligentätigkeit.
Beteiligung zur verstärkten Einbindung der regionalen Wirtschaft.
BürgerInnenbeteiligung bei der Planung und Umsetzung von kommunalen und regionalen Infrastrukturprojekten.
BürgerInnenbeteiligungsmodelle im Rahmen der Umsetzung der Gemeindestrukturreform.
Proaktiver Umgang mit der Migrations- bzw. Flüchtlingsthematik zur Stärkung der sozialen Inklusion.  
Budget und Förderhöhe
Das Gesamtbudget beträgt maximal 400.000 Euro (ELER und Mittel des Landes Steiermark). Einzelne Projekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent unterstützt.
Einreichfrist
Die Projekte können bis zum 22.12.2017 eingereicht werden. Als Ansprechpartner fungieren das Regionalressort sowie das Regionalmanagement der jeweiligen Region.

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