Leibnitz
Freilaufende Hunde stören Idyll in der Au
Hunde gehören an die Leine. In der Leibnitzer Au wird diese Regel zum Leidwesen des Wildes oft missachtet.
Die Leibnitzer Au gilt als besonders beliebtes Ausflugsziel für Familien und Hundebesitzer. Doch mittlerweile häufen sich die Beschwerden in der Stadtgemeinde Leibnitz, weil immer mehr Hundebesitzer auf das Anleinen ihrer Vierbeiner verzichten und es zu Bissangriffe auf Wild kam. "Beim Walken habe ich selbst erlebt, wie ein Reh von einem Hund getrieben wurde", bestätigt Bgm. Helmut Leitenberger. Auch Stadtrat Johann Hutter, selbst aktiver Jäger beim Jagdverein Kaindorf und der Eigenjagd Schloss Seggau, bestätigt, dass es immer wieder zu Zwischenfällen in der Leibnitzer Au und Umgebung kommt.
"Schon vor zwei Jahren wurde im Grottenhof ein Reh von einem Hund gerissen. Im Vorjahr wurde beim Reitstall Bergmühle sogar in der Koppel ein Kitz von einem Hund gerissen, der freilaufend die Sulm überquerte und das Tier im Visier hatte", erinnert sich Hutter und appelliert an die Hundebesitzer, ihren Vierbeiner anzuleinen. "Im Jagdgesetz ist ganz eindeutig geregelt, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Der Jäger hätte zudem das Recht, den Hund zu erlegen, wenn er ihn beim Reißen eines Wildes erwischt." Weiters ist seitens der Jagdbehörde mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro zu rechnen, wenn es zu einem wiederholten Vergehen kommt.
Das Leibnitzer Augebiet selbst ist jagdrechtlich betrachtet ein geteiltes Gebiet. Im Bereich, wo der Ledererbach einmündet, ist etwa die Jagdgrenze zwischen der Leibnitzer und Kaindorfer Jagd.
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