Grüne kritisieren offene Fragen
Land rollt Fall in Großklein nochmals auf
Grünen-Klubobmann Lambert Schönleitner bringt neue Landtagsanfrage ein: "Verdacht von nicht genehmigten Asbestbeton-Ablagerungen!" – „Für uns stellt sich nach wie vor die Frage, ob hier ein Funktionär der ÖVP bewusst vom Land Steiermark geschont wurde – und jahrelang nicht hingesehen wurde!“
Die Causa um das Erdbauunternehmen (des mittlerweile zurückgetretenen ÖVP-Vizebürgermeisters) in Großklein wird jetzt neuerlich ein Fall für den Landtag, denn „weiterhin sind viele Fragen offen“, so der Grüne Landtagsklubobmann Lambert Schönleiter. In den letzten Monaten gab es ja bereits massive Kritik an der (jahrelang nicht vorhandenen) Betriebsstättengenehmigung und an der Raumordnung der Marktgemeinde Großklein – „gleichzeitig wurde von der ansässigen Bevölkerung der Verdacht geäußert, dass das Unternehmen Baurestmassen oder sogar Asbestzement lagert und aufbereitet, ohne über eine Genehmigung zu verfügen“, so Schönleitner. „Außerdem wurden im Zuge der Errichtung von Lager- und Verkehrsflächen Erdbewegungen durchgeführt. Diese sind in einem Landschaftsschutzgebiet immer bewilligungspflichtig. Unseren Informationen zufolge wurde der Sachverhalt bereits von den zuständigen Behörden untersucht.“
Schönleitner fordert jetzt von Landesrat Seitinger Antworten auf folgende Fragen:
1. Wurde zum oben genannten Sachverhalt ein Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz eingeleitet und wie ist der Stand der Dinge?
2. Handelt es sich bei den Ablagerungen um eine Deponie?
3. Wurde geprüft, ob die Ablagerungen eine Gefährdung von Boden, Wasser, Tieren oder Pflanzen darstellen?
4. Entspricht es den Tatsachen, dass das Unternehmen Asbestzement gelagert oder vorübergehend übernommen hat? Gab es dafür eine Bewilligung? Wenn ja, wie lautet diese im Wortlaut? Wenn nein, welche Schritte, wurden eingeleitet, um den rechtswidrigen Zustand zu beheben? Befindet sich der Asbestzement nach wie vor am Lagerplatz? Wenn nein, wohin wurde er verbracht?
5. Wurde die Behörde (BH Leibnitz) von sich aus tätig, nachdem sie darüber informiert wurde, dass möglicherweise Asbestzement gelagert wurde? Wenn ja, wann wurde sie tätig? Wenn nein, warum nicht?
6. Entspricht es den Tatsachen, dass der Unternehmer im Zuge des aktuellen Verfahrens einen Antrag auch auf die Sammlung bzw. Zwischenlagerung von Asbestzement gestellt hat?
7. Wurden Probebohrungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Aufschüttungen zur Schaffung der ebenen Flächen (Sondernutzung Lagerplatz und Verkehrsfläche) rechtmäßig sind bzw. wurde geprüft, ob das Material mit anderen Stoffen verunreinigt oder mit Schadstoffen kontaminiert ist?
Seitinger muss diese Fragen jetzt innerhalb von zwei Monaten beantworten: „Ich erwarte mir rasche Aufklärung vom Landesrat“, so der Grüne Klubobmann.
Und: „Für uns stellt sich nach wie vor die Frage, ob hier ein Funktionär der ÖVP bewusst vom Land Steiermark geschont wurde – und jahrelang nicht hingesehen wurde“, so Schönleitner abschließend.
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