Neues Fördergesetz für Musikschulen
Die regionale SPÖ Landtagsabgeordnete Bernadette Kerschler begrüßt das neue Fördergesetz für Musikschulen im Wissen, welch wichtigen Stellenwert die Musikschulen als Kreativbildungseinrichtungen in den Kommunen einnehmen.
Die zuständige SPÖ Landesrätin Ursula Lackner stellte kürzlich das neue Fördermodell für die Musikschulen vor. Die wichtigste Änderung: das Land Steiermark wird die Förderungsrichtlinien zukünftig an der Anzahl der SchülerInnen bemessen. Beginnen wird das neue Fördersystem mit dem Schuljahr 2019/2020.
Es wird in den ersten vier Jahren vorerst einen garantierten Fixbetrag geben, egal wie sich die Schülerzahl verändert. Im Hintergrund wird dann bereits die Pro-Kopf-Förderung (also pro SchülerIn) berechnet. Wenn diese dann den vom Land garantierten Fixbetrag übersteigt, kommt der erhöhte Förderungsbetrag zur Anwendung.
Das neue Modell bringt somit auch eine fairere Unterstützung für die Gemeinden, da die Bemessung bisher ausschließlich den Lohnkosten für die Lehrer galt, die bei der Gemeinde angestellt sind und nicht die Anzahl der Schüler/Innen berücksichtigte.
Ab dem fünften Jahr kommt dann eine Übergangsfrist von insgesamt 15 Jahren, in der das Land die Gemeinden finanziell weiter unterstützt, indem der garantierte Fixbetrag an die Pro-Kopf-Förderung angeglichen wird:
„Das heißt, dass das Land Steiermark über den genannten Zeitraum Städte und Gemeinden finanziell begleitet. Man darf davon ausgehen, dass die geänderten Förderbedingungen in den Gemeinden über diesen langen Zeitraum gelingen wird. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt dieser wichtigen Kreativförderungseinrichtungen, die Musikschulen eben sind, in den Kommunen geleistet.
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