Novelle wurde heute an den Verfassungsausschuss zugewiesen
Jetzt hat das zähe Ringen ein Ende: Im Ministerrat wurde beschlossen, eine Novelle im Bundesvergabegesetz (BVergG) umzusetzen. Das Herzstück ist die Einführung eines verpflichtenden Bestbieterprinzips sowie ein Bündel von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und somit auch gegen einen ruinösen Wettbewerb. Die Forderungen der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ wurden somit von der Regierung übernommen.
Die Sprecher der Initiative, Gewerkschaft Bau-Holz-Bundesvorsitzender NAbg. Josef Muchitsch und Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel, zeigen sich erfreut über das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem seriösen und transparenten Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben. Nach dem Entwurf ist im Baubereich das Bestbieterprinzip ab einem Auftragswert von einer Million Euro verpflichtend vorgesehen. Das heißt, dass neben dem Preis und Eignungskriterien künftig auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen sein müssen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.