Volksanwalt nimmt die Marktgemeinde Leutschach in die Mangel

Ein Bild, entstanden am 26. Oktober 2019. Der Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) bestätigt die Rechtsansicht der betroffenen Nachbarn. Bgm. Erich Plasch dementiert und sieht sich im Recht. | Foto: privat
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Der Rechtsstreit um den seit Jahren in Leutschach illegal betriebenen Camping-Stellplatz ist noch nicht ausgestanden.  Der Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) bestätigt die Rechtsansicht der betroffenen Nachbarn. Bgm. Erich Plasch dementiert und sieht sich im Recht.

Dieser Tage wurde der Prüfungsbericht der Volksanwaltschaft über die "Untätigkeit der Marktgemeinde Leutschach a.d.W. (ÖVP-Bürgermeister Erich Plasch) in Bezug auf einen behördlich nicht genehmigten Minigolf- und Campingplatzbetrieb" präsentiert. Das Prüfungsergebnis der Volksanwaltschaft ist eindeutig und lässt keinen Zweifel offen: Die Marktgemeinde Leutschach a.d.W. wird gerügt, dass sie jahrelang – entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht – gehandelt hat und nichts gegen den illegalen Camping- und Minigolfbetrieb unternahm. Der Bericht hält auch fest, dass es das unverbrüchliche Recht der Nachbarn ist, gegen derlei Missstände vorzugehen.

Stellungnahme des Volksanwalts

Erst nachdem die Steiermärkische Landesregierung als Aufsichtsbehörde, die Volksanwaltschaft in Wien, das Landeskriminalamt (Abt. Betrug) und die Staatsanwaltschaft Graz ihre Ermittlungs- und Prüfungshandlungen in die Wege geleitet haben, hat sich nun auch ÖVP-Bürgermeister Erich Plasch widerwillig gebeugt und mit 4. Oktober 2019 dem Campingplatzbetreiber einen entsprechenden baupolizeilichen Auftrag übermittelt.
Volksanwalt Werner Amon beanstandet auch, dass die Gemeinde fünf Jahre benötigt hat, um einen baupolizeilichen Auftrag auf Beseitigung der Minigolfanlage und Untersagung der Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche zum Zwecke des Abstellens von Wohnmobilen (Campingplatz) zu erlassen.
Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass sich Bgm. Erich Plasch gegenüber den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden für seine Untätigkeit insbesondere damit rechtfertigte, dass er als Bürgermeister der zusammengelegten Gemeinden eine gewisse Einarbeitungszeit benötigten würde. 
"Einer Berufung gegen den besagten baupolizeilichen Bescheid vom 4. Oktober 2019 kommt gemäß § 41 Abs 5 Stmk Baugesetz keine aufschiebende Wirkung zu, müsste also umgehend vollzogen und von der Gemeinde überwacht werden. Doch davon war ab Bescheidzustellung nichts zu sehen", kritisieren die Anrainer mit aktuellen Bildern.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Bgm. Erich Plasch sieht den Fall gelassen und ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst: "Ich betone wiederholt, dass es keinen illegalen Campingplatz in Leutschach gibt. Es wird immer falsch tituliert, es handelt sich um einen Stellplatz und dieser benötigt keine Genehmigung in dieser Form. Deshalb wurde von der Gemeinde auch nur ein Abrissbescheid für den Minigolfplatz erteilt." Der Ortschef bleibt dabei: "Das Land ist informiert. Im Rahmen des neuen Flächenwidmungsplanes werden wir hier einen touristischen Schwerpunkt ausweisen. Jene Frau, die uns angezeigt hat, ist übrigens gar nicht offiziell in Leutschach gemeldet."

Gemeindemitarbeiter attackiert Regionalmedien

Detail am Rande: Eingestellt wurde in der Zwischenzeit das Ermittlungsverfahren gegen Karl Peitler wegen Verdachts des Amtsmissbrauches und der Mittäterschaft. In einem Mail attackierte er die WOCHE Leibnitz als unseriöses Medium. "Ich wurde nie offiziell als Amtsleiter mit Gemeinderatsbeschluss bestellt." In der Mailsignatur unterschreibt er aber im selben Atemzug mit "Amtsleitung".

Vorwurf der Untätigkeit belastet Bürgermeister schwer
Ein Bild, entstanden am 26. Oktober 2019. Der Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) bestätigt die Rechtsansicht der betroffenen Nachbarn. Bgm. Erich Plasch dementiert und sieht sich im Recht. | Foto: privat
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