Waldbrandgefahr im Bezirk Leibnitz
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz lässt verlautbaren, dass das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald aufgrund der großen Brandgefahr verboten wird.
Diese Verordnung ist ab sofort bis 31. August gültig.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz lässt verlautbaren, dass das Entzünden von Feuer und Rauchen im Wald aufgrund der großen Brandgefahr verboten wird.
Diese Verordnung ist ab sofort bis 31. August gültig.
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