Kommentar: Des einen Freud'. des anderen Leid

- hochgeladen von Wolfgang Gaube
Rauchen in einer Gemeindewohnung, das kann für Nichtraucher zu einem massiven Problem werden.
Wie wichtig eine gute Nachbarschaft ist, erkennt man oft erst dann, wenn Probleme auftauchen. Wie in einem Gemeindewohnhaus in Leoben, wo sich eine Mieterin durch den Zigarettenrauch der Nachbarn in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlt. Vermittlungsversuche seitens der Stadtgemeinde scheiterten, die Fronten waren verhärtet, der Fall landete bei Gericht. Ob der jetzt geschlossene Vergleich, dass zu gewissen Zeiten weder auf dem Balkon noch in der Wohnung geraucht werden darf, ein salomonisches Urteil ist, wird die Zukunft zeigen.
Dieser Fall zeigt aber, dass die Streitigkeit bei gutem Willen auch außergerichtlich lösbar gewesen wäre. Bei allem Verständnis für die Klägerin, die sich durch den Zigarettenrauch aus der unter ihr liegenden Wohnung gestört und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt gefühlt hat: Wäre sie im Vorfeld ähnlich kooperativ gewesen, wie beim Gerichtstermin, alle Beteiligten hätten sich Ärger und Unannehmlichkeiten erspart. Aber gescheiter ist man meist erst nachher...
Den Bericht über diesen Rechtsstreit lesen Siehier.
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