Arbeitnehmerveranlagung
Steuertipps von der HLWplus Bad Aussee
Steuerrecht ist ein wichtiger Bereich im Leben der Bürgerinnen und Bürger. Daher gehört es auch zu den Ausbildungszielen einer Wirtschaftsschule, die Grundlagen des Steuerrechtes anwenden zu können.
BAD AUSSEE. Die Maturantinnen der HLWplus Bad Aussee haben die brandneuen Steuerbücher für das Veranlagungsjahr 2022 überreicht bekommen. Das Kapitel Lohn- undEinkommensteuer wird im Gegenstand Rechnungswesen und Controlling behandelt.
Daher empfiehlt die Abschlussklasse: „Lass dein Geld nicht beim Finanzamt liegen!“ Nachdem die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schon bis Ende Februar die Lohnzettel den Finanzämtern übermitteln müssen, sollte man ab jetzt die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 (früher Lohnsteuerausgleich genannt) durchführen.
In den meisten Fällen zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung aus und man bekommt die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück, indem man Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend macht.
Kostenlose Broschüre
Diese Begriffe sind alle nicht bekannt? Kein Problem, die Finanzverwaltung legt jedes Jahr eine sehr informative Broschüre: „Das Steuerbuch – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung für Lohnsteuerzahlerinnen und Lohnsteuerzahler“ auf. Man kann diese Broschüre unter der Adresse bmf.gv.at/steuerbuch gratis downloaden beziehungsweise die gebundene Ausgabe bestellen und leicht verständlich erfahren, was man bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann.
Zugang rund um die Uhr
Auch das Verfahren mit finanzonline.at wird gut und verständlich erklärt. So steht mit diesem Online-Portal ein unkomplizierter und nutzerfreundlicher Zugang zum Finanzamt rund um die Uhr zur Verfügung.
Sollte man die letzten Jahre auf die Arbeitnehmerveranlagung vergessen haben, ist das auch kein Problem, sie kann die letzten fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.
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