Bezirksgericht Judenburg
Filmreifer Vater und Abschied mit Folgen

Wir berichten regelmäßig über die Verhandlungen am Bezirksgericht Judenburg. | Foto: Pixabay
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Die jüngsten Verhandlungen am Bezirksgericht Judenburg. MeinBezirk.at war dabei. Dieses Mal musste Richterin Ruth Leidolt-Stadlmann über die Fälle urteilen.

JUDENBURG. Im Gegensatz zu Einladungen, die man annehmen kann oder auch nicht, hat man bei Vorladungen zum Gericht keine Wahl. Wer Vorladungen ignoriert, wird auf Anordnung von Richterin Ruth Leidolt-Stadlmann von Polizeibeamten vorgeführt. Untertauchen ist keine Option, weil die Richterin dann eine Fahndung einleitet.

Filmreifer Vater

„Ich bin viel unterwegs“, begründet der 29-jährige Filmproduzent sein Nichterscheinen und warum er diesmal von Polizeibeamten vorgeführt werden muss. Es geht um den Unterhaltsrückstand von insgesamt 8.556 Euro für sein Kind. Er habe manchmal mehrere Jobs und könne dann Rechnungen bis zu 8.000 Euro ausstellen, an manchen Monaten verdiene er nichts.

Außerdem habe er viel in seine Ausbildung investiert. Dass er wegen Verletzung der Unterhaltspflicht bereits zwei Mal bedingt verurteilt wurde, muss er ernst nehmen. Die Richterin verlängert die Bewährungszeit auf fünf Jahre und die neue, nicht rechtskräftige Strafe von zwölf Wochen auf drei Jahre bedingt.

"Sie müssen danach trachten, dass Sie monatlich 288 Euro für ihr Kind zahlen. Wenn nicht, droht Ihnen die Haft."
Ruth Leidolt-Stadlmann, Richterin

„Werde ich auch von der Polizei heimgeführt?“, will der Filmemacher wissen. Er ist enttäuscht, dass das schon aus mehreren Gründen nicht möglich ist.

Abschiedsparty mit Folgen

Den Abschied von ihrer Arbeitsstelle hat die 56-jährige Murtalerin ausgiebig gefeiert und es wurde viel getrunken. Stattliche 2,08 Promille wurden bei ihr gemessen, als sie falsch auf der Autobahnauffahrt Judenburg aufgefahren ist und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet hat.

"Der Akku von meinem Handy war leer, so konnte ich weder meinen Mann noch meinen Sohn bitten, mich heimzufahren."
Angeklagte

Die Mitfeiernden habe sie auch nicht ersuchen können, sie telefonieren zu lassen. Sie habe aufgeräumt und war nur noch allein vor Ort. Zu allem Unglück sei auch noch das Firmentelefon so geschaltet, dass nur Anrufe innerhalb der Firma möglich sind. Dank ihres Geständnisses, ihrer Unbescholtenheit und wegen ihres geringen Einkommens wurde sie nicht rechtskräftig zu „nur“ 400 Euro Strafe verurteilt. Der Führerschein wurde ihr entzogen. Die Angeklagte nimmt das relativ gelassen: „Ich bin froh, dass niemanden etwas passiert ist.“

Eine 56-jährige Murtalerin ist mit 2,08 Promille falsch auf der Autobahnauffahrt Judenburg aufgefahren. | Foto: Pixabay
  • Eine 56-jährige Murtalerin ist mit 2,08 Promille falsch auf der Autobahnauffahrt Judenburg aufgefahren.
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Nicht zu fassen

Im Falle des 22-jährigen Murtalers ist die Geduld der Richterin aber zu Ende. Wiederholt konnte der bei seinen Eltern gemeldete Angeklagte von Polizeibeamten nicht angetroffen werden. Vor zwei Verhandlungen hat er telefonisch mitgeteilt, dass er auf dem Weg ins Gericht sei, wo er aber nie angekommen ist. Leitold-Stadlmann hat ihn nun zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Polizeibeamten mussten gleich mehrere Angeklagte vor Gericht holen. Einige wurden sogar von Richterin Leitold-Stadlmann zur Fahndung ausgeschrieben. | Foto: KK
  • Die Polizeibeamten mussten gleich mehrere Angeklagte vor Gericht holen. Einige wurden sogar von Richterin Leitold-Stadlmann zur Fahndung ausgeschrieben.
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Überraschende Reise

Als ein 28-jährige Murtaler noch arbeitslos war, hat er beim AMS unterschrieben, dass Auslandsaufenthalte zu melden sind. „Ich habe das nicht durchgelesen“, sagt er. Offensichtlich hat er auch die Vorladung zur Verhandlung nicht gelesen, denn er wurde von Polizeibeamten vorgeführt.

Sein Auslandsaufenthalt sei nicht geplant gewesen. Mit seiner im Kosovo lebenden Ehefrau habe er einen Amtsweg zu erledigen gehabt. Er sei danach auch gleich wieder zurückgefahren. Dennoch muss er jetzt dem AMS 258 Euro zurückzahlen. Weil sie ihm eine Absicht nicht nachweisen konnte, hat ihn die Richterin nicht rechtskräftig freigesprochen.

Bericht: G. Oblak

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