Winterreifenpflicht Murau/Murtal
Gefahr bei Schnee, Eis und Matsch

Reifenwechseln nicht vergessen: Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße. | Foto: Pixabay
  • Reifenwechseln nicht vergessen: Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße.
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Die Temperaturen sinken und die Gefahr von Eis und Schnee auf der Fahrbahn nimmt zu. Daher gilt ab dem 1. November eine Winterreifenpflicht. 

MURTAL. Für Pkw, Klein-Lkw und für Mopedautos gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht, die sogenannte "Winterreifenpflicht". Diese tritt in Kraft, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen. In unserer Region keine Seltenheit. Bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. 

Gefahr auf den Straßen

In höheren Lagen müssen Fahrzeuglenker bereits mit Schnee rechnen. Jedoch kann auch einfache Straßennässe beispielsweise beim Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht. "Möglicherweise dauert es noch ein wenig, bis es in tieferen Lagen ebenfalls schneit. Sommerreifen sind jedoch für wärmere Temperaturen ausgelegt, was sich entsprechend auf den Grip und damit auf die Verkehrssicherheit auf allen Straßen auswirkt", ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Der Bremsweg auf Schnee kann mit Sommerreifen doppelt so lang sein.

Überprüfung der Reifen

Vor dem Umstecken muss die Funktionstüchtigkeit der Winterreifen überprüft werden. "Die Profiltiefe muss die ganze Saison über mindestens vier Millimeter betragen", hält der Experte fest. "Wenn Risse oder andere Schäden zu erkennen sind, ist es Zeit für neue Pneus. Eine Investition in die Sicherheit, die sich in jedem Fall lohnt." Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den verschiedenen Bezeichnungen "M und S" oder einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Sie sollen mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Mehr Informationen zum Reifenwechseln gibt es beim ÖAMTC

Strafe bei Verstoß

Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen beispielsweise bei Schnee, Matsch und Eis im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden. 

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