Muss Justiz ermitteln?
Kickl wegen Aschermittwoch-Auftritt angezeigt

Herbert Kickl (rechts) mit Manfred Haimbuchner am Aschermittwoch in Ried. | Foto: Fotostudio Manfred Fesl
  • Herbert Kickl (rechts) mit Manfred Haimbuchner am Aschermittwoch in Ried.
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FPÖ-Chef Herbert Kickl nannte den Bundespräsidenten bei seinem Auftritt am Aschermittwoch in Ried "senil" und eine "Mumie". Nun wurde der blaue Politiker wegen Ehrenbeleidigung angezeigt.

OÖ/RIED. Bereits am Freitag sei diesbezüglich eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Ried geschickt worden, heißt es in einem Bericht von orf.at. Der Strafrahmen beträgt in einem solchen Fall bis zu drei Jahre Haft, auch eine Geldstrafe ist möglich. 
Laut Rieder Staatsanwaltschaft müsse nun die Kanzlei von Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen entscheiden, ob die Behörde zu einer Strafverfolgung ermächtigt werde. Der orf zitiert einen Sprecher von Van der Bellen mit den Worten: "Das wird bald entschieden". 

Nationalrat müsste Kickl "ausliefern"

Allerdings käme in diesem Fall trotzdem noch eine Hürde auf die Rieder Staatsanwälte zu. Bevor sie gegen Kickl ermitteln dürfen, muss dieser vom Nationalrat ausgeliefert werden. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass dies dem FPÖ-Chef passiert. Bereits während der Corona-Zeit wurde gegen den Politiker wegen Verstößen gegen das Epidemiegesetz ermittelt. 

Verfassungsschutz prüft Aussagen von Kickl auf Ehrenbeleidigung
"Der größte Fachkräftemangel herrscht in der Regierung!"
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