Kaum Unterstützung
Jungunternehmer verlieren Hoffnung auf Hilfe
Neu-gegründete Betriebe können keine Umsätze aus dem Vorjahr vorweisen und entsprechen daher bei den meisten der von der Regierung angepriesenen Hilfszahlungen nicht den Kriterien. Nun wird es nach drei Monaten im Lockdown für viele finanziell knapp.
BRUCK. Das Corona-Virus setzt der heimischen Wirtschaft besonders zu. Durch das Wegfallen von Tourismus und Gastronomie werden Restaurants, Hotels und Bars hart getroffen. Für diese Betriebe hat die Regierung aber schon mehrmals eine Förderung ausgesprochen. Nun gibt es aber eine Sparte, die durch den Rost von einigen dieser Förderungen fällt: die Jungunternehmen. Betriebe, die erst im letzten Quartal 2020 – also nach Anfang Oktober gegründet wurden – können sich weder für Verlustersatz, Ausfallbonus oder Fixkostenzuschuss anmelden. Denn für diese muss man Umsätze vor dem 16. September 2020 vorweisen.
Heimische Unternehmen leiden
Dieses Problem macht es auch für Georg und Daria Stradner vom Hotel LukasMayr in Bruck zusehends schwer, sich über Wasser zu halten. Sie erfüllten sich im vergangenen Jahr einen Lebenstraum und übernahmen mit 1. Oktober 2020 die Leitung des Brucker Hotels samt Restaurant. Dann kam Corona und der lange Lockdown."Allen Jungunternehmern, welche das Unternehmen erst im vierten Quartal 2020 eröffnet haben, geht es wie uns. Und das kann ja wohl nicht sein. Gerade am Beginn der Selbstständigkeit braucht man jede Art der Unterstützung und man sollte nicht vergessen werden. Wir haben uns Corona auch nicht ausgesucht, wir hätten viel lieber aus eigener Kraft unsere Umsätze erwirtschaftet", beklagt Georg Stradner, der gut 20 Jahre lang ein vier Sterne Hotel in Tirol leitete.
Kein Hilfsanspruch im neuen Jahr
"Den Umsatzersatz für November und Dezember sollten wir erhalten. Für Dezember wurde er ausbezahlt. Der höhere Anteil für November – der sich auf 80 Prozent Umsatzersatz beläuft – ist aber immer noch in Bearbeitung. Auf diesen warten wir nun bereits über drei Monate. Außer diesen beiden Hilfeleistungen gibt es für uns Jungunternehmer nichts. Das heißt, ab Jänner 2021 haben wir laut aktueller Gesetzeslage keinerlei Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen", so der Hoteldirektor weiter.
Lieferservice als Tropfen am heißen Stein
"Wir starteten im November mit dem Take Away und Lieferservice. Der kann aber nur einen Teil der Fixkosten abdecken. Bis Silvester wurde er sehr gut angenommen. Nun ist es so, dass sehr viele andere Restaurants auch dieses Service anbieten und die Einnahmen stark eingebrochen sind.
Finanziell wird es nun richtig knapp. Das Hotel in dieser Größe hat auch dementsprechende Fixkosten und das ohne beziehungsweise mit äußerst geringen Umsätzen. Dankenswerterweise kommt uns der Verpächter nun mit der Pacht entgegen, was natürlich sehr hilft", sagt Stradner.
Wohl keine zeitnahe Änderung
Hoffnung auf eine baldige Lösung des Problems hat die Familie jedoch nicht. "Ich persönlich rechne mit keiner zeitnahen Lösung des Problems. Die Wirtschaftskammer kennt dieses Problem und versucht die Interessen der Jungunternehmer zu stärken, aber bewirken konnte sie noch nichts. Jungunternehmer müssen mit den alteingesessenen Unternehmen gleichgestellt werden. Wir hoffen, dass wir unserem Betrieb in naher Zukunft wieder öffnen dürfen, um wieder aus eigener Kraft unsere Umsätze erwirtschaften zu können und nicht mehr auf Beihilfen angewiesen zu sein, von denen wir Jungunternehmer ohnedies nur einen Bruchteil erhalten", so Georg Stradner, Hoteldirektor des Hotels LukasMayr in Bruck, abschließend.
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