ÖAMTC informiert
Auf das Autofahren mit Flip-Flops und Co. verzichten
Ein Schuh für alle Fälle? Gibt es nicht, denn nicht jeder Schuh ist für jeden Zweck geeignet. Wenn man mit dem Auto unterwegs ist, sollte man auf Flip-Flops, High Heels und Co. verzichten, da sie eine gewisse Gefahrenquelle darstellen, wie der ÖAMTC nun erläutert.
STEIERMARK. Im Sommer trägt man bekanntlich auch gerne offene Schuhe wie beispielsweise Flip-Flops, jedoch sollte man sich zwei Mal überlegen, ob man sich damit vor das Lenkrad eines Autos setzt. „Es gibt Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind“, weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik, und fährt fort: „Bei High Heels mit sehr hohen Absätzen ist die Ferse instabil, ein Durchtreten der Pedale mitunter schwierig. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops oder Schlapfen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man kaum Halt.“
Mit sehr klobigen Schuhen wie zum Beispiel Wanderschuhen könne es leichter vorkommen, dass man mehrere Pedale gleichzeitig erwischt. „Das kann gerade in Schreck- und Notsituationen fatal sein - da bleibt keine Zeit zum Korrigieren", betont der Fahrtechnik-Profi. Auch barfuß zu fahren ist keine gute Idee: Bei einer Gefahrenbremsung kann der erforderliche Druck auf die Pedale nicht schlagartig ausgeübt werden und der Fuß rutscht leichter vom Pedal.
Geeignetes Ersatzpaar im Auto parat haben
„Der ideale Schuh für die Autofahrt besteht aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und dünner, rutschfester Sohle. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und gewährleistet eine optimale Kraftübertragung auf die Pedale“, erläutert Frisch. Er rät, zur Sicherheit stets ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto parat zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann. „Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten im Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im eigenen Fußraum liegen, dort können sie verrutschen und sich unter den Pedalen verklemmen“, so der Pkw-Chefinstruktor.
Rechtliche Konsequenzen nach Unfall möglich
Grundsätzlich darf man das Fahrzeug nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar ist. Rechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können. Dann gibt es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht, warnen die Juristinnen und Juristen des Mobilitätsclubs.
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