Gleichbehandlung
Beratungsgespräche in den Bezirkshauptmannschaften im September

Unterstützung in Sachen Gleichbehandlung: Im September gibt es in den steirischen Bezirken wieder kostenlose Beratungen – auch in der BH Liezen. | Foto: BH Liezen
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Im Fall von Diskrimierung berät die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark. Anfang September kommt Sabine Schulze-Bauer für persönliche Gespräche in die Bezirke.

STEIERMARK. Im September tourt die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Sabine Schulze-Bauer, gemeinsam mit ihrem Team wieder durch die steirischen Bezirke. An den Sprechtagen in den Bezirkshauptmannschaften berät die Juristin persönlich. „Persönliche Beratung vor Ort ist gerade für Menschen, die die Ombudschaft der Gleichbehandlungsbeauftragten in Graz nur schwer erreichen können, wichtig. Wir freuen uns, dass wir wieder für die Bürgerinnen und Bürger in den steirischen Bezirken persönliche Beratung und Unterstützung anbieten können", betont Schulze-Bauer.

Um auch genügend Zeit für die einzelnen Anliegen zu haben, bittet Sabine Schulze-Bauer um rechtzeitige Anmeldung im Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten unter der 0316/877-5841 oder gleichbehandlung@stmk.gv.at.

Beratung bei Diskriminierung

Aber wer kann sich nun an Gleichbehandlungsbeauftragte wenden? Menschen, die auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer Religion oder Weltanschauung, ethnischen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder belästigt werden, können sich vertrauensvoll an das Team wenden.

Das Team steht allen Bediensteten des Landes Steiermark, der steirischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie allen Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Pflichtschulen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen beratend zur Seite.

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Ombudschaft wenden, wenn sie durch Organe des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände im Hinblick auf Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum und Bildung diskriminiert werden.

Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer besucht gemeinsam mit ihrem Team wieder die Bezirke.  | Foto: Land Steiermark/Binder
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Recht auf Gleichbehandlung im Gesetz

Das Recht auf Gleichbehandlung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ist im Gesetz verankert. Bereits im Gründungsvertrag der Vereinten Nationen von 1945 wird in Artikel 1 die "Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen"als vorrangiges Ziel definiert.

Auch im Rahmen des Europäischen Gemeinschaftsvertrages besteht ein ausdrücklicher Diskriminierungsschutz in Hinblick auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religions- oder Glaubensüberzeugung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung.

Im Jahr 2004 wurde das seit dem Jahr 1993 bestehende Österreichische Bundes- Gleichbehandlungsgesetz um die in der EU-Richtlinie genannten Diskriminierungsgründe erweitert. Auf dieser Grundlage trat im November 2004 auch das neue Steiermärkische Landes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.

Große Themenvielfalt

Doch damit nicht genug - rund um das Thema "Gleichbehandlung" hat sich in den letzten Jahren eine Fülle an Aufgabenbereichen bzw. Themengebieten entwickelt – gemeint sind hierbei im Großen und Ganzen die Bereiche Frauenförderung, Diversity, Belästigung und Gender-Mainstreaming. Diese einzelnen Themengebiete skizzieren das konkrete Tätigkeitsfeld der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten. 

Termine in den Bezirken

Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (Anmeldung bis 31. August)
Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg
Montag, 4. September, 10 bis 11 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Weiz (Anmeldung bis 31. August)
Birkfelder-Straße 28, 8160 Weiz
Dienstag, 5. September, 10 bis 11 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (Anmeldung bis 31. August)
Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz
Dienstag, 5. September, 14 bis 15 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Ameldung bis 1. September)
Kadagasse 12, 8430 Leibnitz
Mittwoch, 6. September, 10.45 bis 11.45 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Liezen (Anmeldung bis 4. September)
Hauptplatz 12, 8940 Liezen
Donnerstag, 7. September, 14.15 bis 15.15 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark (Anmeldung bis 5. September)
Bismarckstraße 11-13, 8330 Feldbach
Freitag, 8. September, 10 bis 11 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Murau (Anmeldung bis 7. September)
Bahnhofviertel 7, 8850 Murau
Montag, 11. September, 10.45 bis 11.45 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Murtal (Anmeldung bis 7. September)
Kapellenweg 11, 8750 Judenburg
Dienstag, 12. September, 11 bis 12 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg (Anmeldung bis 8. September)
Kirchengasse 12, 8530 Deutschlandsberg
Mittwoch,  13. September, 10.30 bis 11.30 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Leoben (Anmeldung bis 11. September)
Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben
Donnerstag, 14. September, 10 bis 11 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (Anmeldung bis 11. September)
Dr.-Theodor-Körner-Straße 34, 8600 Bruck/Mur
Donnerstag, 14. September, 13 bis 14 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
(Anmeldung bis 12. September)
Rochusplatz 2, 8230 Hartberg
Freitag, 15. September, 10.15 bis 11.15 Uhr

Anmeldung: 0316/877-5841 oder gleichbehandlung@stmk.gv.at.

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