Alkotest, Feuerlöscher, Warnweste
Diese Dinge müssen im Urlaub ins Auto

Mit den verlängerten Wochenenden im Mai und Juni startet wieder viele Steirerinnen und Steirer in die Urlaubssaison. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die gesetzlichen Mitführpflichten informieren.  | Foto: ÖAMTC
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  • Mit den verlängerten Wochenenden im Mai und Juni startet wieder viele Steirerinnen und Steirer in die Urlaubssaison. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die gesetzlichen Mitführpflichten informieren.
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Zählen in Österreich Warndreieck, Warnweste und Verbandszeug zur Pflichtausstattung auf Autoreisen, so gehören im europäischen Ausland teils andere Utensilien zu den gesetzlich vorgegebenen Mitführpflichten. 

STEIERMARK. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte die Mitführpflichten kennen. Denn: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden", warnt ÖAMTC Reise-Expertin Yvette Polasek. Gut beraten sei man daher, wenn man sich vor Antritt der Reise erkundigt, was auf jeden Fall mit an Bord gehört. 

Fährst du heuer mit dem Auto ins Ausland?

Alkotest und Feuerlöscher im Auto

Das Motto "Don’t drink and drive" gilt immer und überall. In Frankreich müssen Autofahrerinnen und Autofahrer aber auch selbst einen Alkoholtest mitführen, um bei einer Kontrolle direkt nachweisen zu können, dass sie nüchtern unterwegs sind.

In Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauern, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei gehört wiederum ein Feuerlöscher zum Pflichtrepertoire und muss im Fahrzeug mitgenommen werden. Auch in Belgien müssen Feuerlöscher im Auto sein, die Mitführpflicht bezieht sich aber nur auf in Belgien selbst zugelassene Pkw. Wer mit dem eigenen Auto reist, muss daher keinen Feuerlöscher dabei haben. Wird ein Auto vor Ort gemietet, muss allerdings kontrolliert werden, ob ein solcher im Fahrzeug ist.

Kuriose Regelung bei der Warnweste

Während ein Warndreieck fast überall in Europa Pflicht ist, wird es bei den Warnwesten kniffeliger. Hier wird zwischen einer Mitführpflicht und einer Tragepflicht unterschieden. Die Tragepflicht besagt, dass alle Insassinnen und Insassen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Die Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern, ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Ratsam ist es daher, einfach für alle Insassen eine Weste parat zu haben. In Kroatien, Polen, in der Slowakei, in Tschechien und Ungarn gibt es eine ausgesprochene Mitführpflicht für Warnwesten. 

Ein Warndreieck muss in fast allen europäischen Ländern mitgeführt werden.  | Foto: Pixabay
  • Ein Warndreieck muss in fast allen europäischen Ländern mitgeführt werden.
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Vor Reiseantritt sollte auf jeden Fall kontrolliert werden, was verpflichtend im Auto mitzuführen ist und gegebenenfalls sollten die fehlenden Utensilien noch besorgt werden. Eine Liste aller Mitführpflichten für Europa findet man unter: www.oeamtc.at/mitfuehrpflichten

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