Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Fahrtests nicht nur wegen des Alters

Die EU plant eine Führerschein-Reform, wonach ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab 70 Jahren alle fünf Jahre zum Test müssen. | Foto: PantherMedia/ocskaymark
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  • Die EU plant eine Führerschein-Reform, wonach ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab 70 Jahren alle fünf Jahre zum Test müssen.
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Die EU plant eine Führerschein-Reform, wonach ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab dem 70. Lebensjahr regelmäßig Fahrtauglichkeitstests absolvieren müssen. Für die Antidiskriminierungsstelle Steiermark greift diese Maßnahme zu kurz.

STEIERMARK. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark nimmt Stellung rund um die Debatte über den Vorschlag der EU-Kommission, die Fahrtauglichkeit ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Antidiskriminerungsstelle betont, dass Fahrtauglichkeitstests nicht an das bloße Alter geknüpft werden sollten, sondern an den dezidierten, individuellen Gesundheitszustand unabhängig vom Alter.

Selbsttest oder Untersuchung

Der Vorschlag der EU-Kommission, der vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten wird, sieht vor, dass Personen über 70 alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Laut Kommission sei es den Mitgliedstaaten selbst überlassen, ob ein Selbsttest reicht oder ob eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.

Auch ein Sehtest ist ab einem gewissen Alter in Österreich nicht vorgeschrieben. | Foto: pixabay
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Bislang keine Einschränkungen

Und so sieht die aktuelle gesetzliche Situation in Österreich aus: Für Personen, die das Pensionsalter erreicht haben, gibt es keine Altersgrenze, die eine Einschränkung oder den Entzug des Führerscheins vorsieht. Sie dürfen demnach ihren Führerschein behalten und haben die gleichen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr wie alle anderen Fahrerinnen und Fahrer.

Höheres Risiko?

Laut der Antidiskriminierungsstelle Steiermark sei die Diskussion über die Fahrtüchtigkeit älterer Menschen im Sinne einer möglichen Benachteiligung und Einschränkung der Mobilität zu prüfen. Auf der einen Seite werde argumentiert, dass Ältere aufgrund „natürlicher altersbedingter Einschränkungen“ wie nachlassender Sehkraft, verlangsamten Reaktionszeiten oder eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit möglicherweise ein höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen könnten.

Das bloße Alter dürfe jedoch nicht gleichgesetzt werden, mit einer Gefährdung. So würden manche ältere Autolenkerinnen und Autolenker Situationen aufgrund der Erfahrung besser einschätzen können, als manche jüngere. "Nichtsdestotrotz zielt eine Überprüfung der Tauglichkeit nicht auf einen Führerscheinentzug der breiten Maße ab, sondern auf den jeweiligen Einzelfall, der eine Gefahrenquelle auf der Straße darstellt", heißt es in der Aussendung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Autoclubs für Freiwilligkeit

Laut dem ARBÖ wäre eine verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit diskriminierend. Die Empfehlung des Auto-, Motor- und Radfahrerbunds zielt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit ab und darauf, freiwillige Tests in Anspruch zu nehmen. Auch der ÖAMTC würde bestätigen, dass verpflichtende Untersuchungen ab 70 nicht zielführend seien: Freiwillige Feedback-Tests würden positiv angenommen und einen Überblick über die Fahrtüchtigkeit ohne eine Drucksituation geben.

Laut der Antidiskriminierungsstelle Steiermark sei die Diskussion über die Fahrtüchtigkeit älterer Menschen, im Sinne einer möglichen Benachteiligung und Einschränkung der Mobilität, zu prüfen. | Foto: pixabay
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Tests unabhängig vom Alter

Ärztliche Untersuchungen bezüglich der Fahrtüchtigkeit älterer Menschen seien laut der Antidiskriminierungsstelle umstritten. Studien würden zeigen, dass in Ländern, in denen solche Tests obligatorisch sind, die Unfallstatistiken für ältere Menschen dennoch ähnlich sind.

Das Wichtigste sei: einzelne Faktoren deutlich voneinander abgrenzen: Ein zunehmendes Alter bedeute nicht gleichzeitig, dass die Fahrtauglichkeit abnimmt oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Fahrtauglichkeitstests sollten nicht an das bloße Alter geknüpft werden, sondern an den dezidierten, individuellen Gesundheitszustand unabhängig vom Alter.

Änderungen auch bei Fahranfängern

Nun legte der Verkehrsausschuss der EU neue Vorschläge vor, wie das Ziel „Keine Verkehrstote bis 2050“ erreicht werden kann. Darin ist auch die Idee zu finden, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger nur mehr maximal 90 km/h fahren und nicht in der Nacht fahren dürfen.

"Wie auch bei den älteren Menschen, kann man nicht nur wegen des bloßen Alters eine höhere Gefährdung annehmen. Vor allem bei jüngeren Menschen und Fahranfängerinnen sowie Fahranfängern wäre es sinnvoller, die Bewusstseinsbildung zu stärken und in der Ausbildung, aber auch schon in Schulen über Gefahren des Verkehrs aufzuklären", heißt es in der Aussendung.

Tempolimits für die Jungen

Solche Tempolimits für junge Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es bereits in Italien und Frankreich. Sie müssen hier 100km/h bzw. 110 km/h auf der Autobahn fahren. In Frankreich sogar 80km/h auf der Landstraße.

Allerdings: Verkehrstote gebe es dort pro Millionen Einwohner trotzdem nicht weniger als in Österreich, wo diese Regelung nicht gilt. Laut Antidiskriminierungsstelle Steiermark wäre somit auch hier die Frage, wie zielführend solche Überlegungen wirklich sind.

Mehr zu der neuen EU-Führerscheinrichtlinie erfährst du hier!

EU plant strengere Führerschein-Regeln

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