Für die Katz(e)?
Krankenversicherungen für Haustiere gehören gut überlegt

Alles für die Katz'? Wer mit dem Gedanken spielt, eine Kranken- und Unfallversicherung für sein Haustier abzuschließen, sollte sich genau informieren. | Foto: Andrew Umansky / Unsplash
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Kranken- und Unfallversicherungen gibt es nicht nur für Menschen, sondern auch für Haustiere. Wer mit dem Gedanken spielt, Katze oder Hund zu versichern, sollte jedoch einige Dinge beachten und einen Blick auf das Kleingedruckte werfen, wie Konsumentenschützer Guido Zeilinger im Gespräch mit MeinBezirk.at verrät. 

STEIERMARK. Wenn wir Menschen erkranken oder einen Unfall haben, greift unsere Kranken- oder die abgeschlossene Unfallversicherung – das ist nichts Neues. Dass es auch für unsere geliebten Vierbeiner Versicherungen gibt, die etwa dann einspringen, wenn Bello einen Ball verschluckt oder Luna vom Auto angefahren wird und operiert werden muss, ist schon weit weniger bekannt. Wer sich entschließt, eine Unfall- und Krankenversicherung für sein Haustier abzuschließen, sollte laut Konsumentenschützer Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer (AK) Leoben jedoch einige Dinge beachten. 

Was würden wir nicht alles für das Wohl unserer Vierbeiner tun - Kranken- und Unfallversicherungen eingeschlossen. | Foto: Veronika Jorjobert / Unsplash
  • Was würden wir nicht alles für das Wohl unserer Vierbeiner tun - Kranken- und Unfallversicherungen eingeschlossen.
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"Wichtig ist einmal zu klären, was überhaupt gedeckt wird und das hängt – wie auch bei normalen Unfall- und Krankenversicherungen – vom gewählten Paket ab", informiert Zeilinger. Die Angebotspalette reiche dabei von Basispaketen, die etwa notwendige Medikamente, operative Eingriffe sowie Vor- und Nachbehandlungen decken, bis hin zu "Luxuspaketen". Wer mehr zahlt, dessen Versicherung decke beispielsweise auch Impfungen, spezielles Diätfutter oder Nahrungsergänzungsmittel, Parasitenschutz sowie die Unterbringung des Tieres, wenn Herrchen oder Frauchen ins Krankenhaus müssen.

Kleingedrucktes beachten

Wie bei Verträgen generell ratsam, lohnt sich auch hier ein Blick auf das Kleingedruckte. Denn, so der Konsumentenschützer, "je kleiner die Schriftgröße, desto umfangreicher sind meist die Ausnahmen". So ist etwa auch bei abgeschlossener Haustierversicherung ein Selbstbehalt zu zahlen. Darüber hinaus gibt es je nach Versicherungspaket und -anbieter unterschiedlich hohe Deckungsgrenzen pro Jahr und Anlassfall. Guido Zeilinger zufolge sollte man zudem darauf schauen, welche Wartezeiten und Fristen einzuhalten sind, bevor die Versicherung greift.

"Eine Versicherung erst dann abzuschließen, wenn man sie tatsächlich braucht, mag zwar kosteneffizient erscheinen, funktioniert aber nicht."
Guido Zeilinger, AK-Konsumentenschutzexperte

Auch könnte es sein, dass Versicherungen gewisse Voruntersuchungen verlangen, und in konkreten Fällen spezifische Leistungen aus dem Versicherungspaket streichen.

Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben klärt über wichtige Änderungen im Jahr 2023 auf. | Foto: RegionalMedien Steiermark
  • Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben klärt über wichtige Änderungen im Jahr 2023 auf.
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Vertragskündigung – was nun?

Doch auch wer einmal eine Versicherung abgeschlossen hat, hat keine Garantie, dass diese bis zum Lebensende des Tieres aufrecht bleibt. Zeilinger zufolge können Versicherungen den Vertrag auch einseitig auflösen, wenn etwa ein Schadensfall auftritt. Die konkrete Behandlung würde dann zwar noch gedeckt werden, danach sei jedoch Schluss. 

"Mein Ratschlag: Kundinnen und Kunden auf jeden Fall versuchen, die Kündigung in eine Selbstkündigung umzuwandeln, denn ein neuer Versicherungsanbieter fragt nach, wer die vorherige Versicherung gekündigt hat", führt der AK-Konsumentenschützer aus, der in einem solchen Fall zur Wahrheit rät. Zwar falle die Prämie aller Wahrscheinlichkeit höher aus, wenn seitens der Versicherung gekündigt wurde. Antworte man jedoch wahrheitswidrig, könne die neue Versicherung im Schadensfall leistungsfrei bleiben und die Prämie wäre in den Wind geschossen. 

Operative Eingriffe bei Vierbeinern werden von Versicherungen je nach Paket gedeckt. Es lohnt sich jedoch ein Blick auf festgelegte, wo beispielsweise Deckungsgrenzen festgelegt sind.  | Foto: Mirko Sajkov / Pixabay
  • Operative Eingriffe bei Vierbeinern werden von Versicherungen je nach Paket gedeckt. Es lohnt sich jedoch ein Blick auf festgelegte, wo beispielsweise Deckungsgrenzen festgelegt sind.
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Sparbuch als Alternative

Eine Tier- und Krankenversicherung für Hund oder Katze sollte auf jeden Fall gut überlegt sein, ist Zeilinger überzeugt. "Vielleicht sollte man auch Alternativen in Betracht ziehen und beispielsweise die Jahresprämie, die je nach Tier, Rasse, Alter und Geschlecht für Hunde und Katzen zwischen 130 und 700 Euro liegen, auf ein Sparbuch legen, das nur im Notfall angetastet wird." Eins sei aber klar: Der Umfang des gewählten Leistungspaketes hänge davon ab, wie weit Herrchen oder Frauchen bereit seien, ihr "Brieftascherl" zu öffnen. Eine Garantie, dass die Versicherung ein Leben lang an der Seite des Haustieres bleibe, gebe es ohnehin nicht. 

"Wenn Erkrankungen mit langwierigen Behandlungen auftreten, suchen Hunde- und Katzenbesitzerinnen und -besitzer Schutz, Versicherungen jedoch recht schnell das Weite."
Guido Zeilinger, Konsumentenschützer der AK Leoben

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