Steiermark
Pläne zu vierstündigen Stromabschaltungen liegen bereit

Wird es schon bald finster? Stromabschaltungen in den Monaten Jänner und Februar scheinen nicht mehr gänzlich unrealistisch. | Foto: Pixabay
3Bilder
  • Wird es schon bald finster? Stromabschaltungen in den Monaten Jänner und Februar scheinen nicht mehr gänzlich unrealistisch.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

2023 wird es wohl keine Stromabschaltungen geben. Die Planungen dafür liegen allerdings schon in der Schublade bereit.

STEIERMARK/LIEZEN. Mittlerweile werden die Tage wieder länger und damit steigen auch die Erträge aus den Photovoltaikanlagen. Dennoch bleiben geplante Stromabschaltungen, die seit einigen Monaten diskutiert werden, und wozu Gemeinden bereits zu Infoveranstaltungen geladen haben, weiterhin Thema.

Grundlage dafür bildet die Großwetterlage über Europa. "In den Monaten Jänner und Februar gibt es häufig viel Nebel, keinen Wind und keine Sonne, dazu ist der Wasserstand meist niedrig. Weiters heizt in Frankreich 80 Prozent der Bevölkerung mit Strom und viele Atomkraftwerke dort müssen gewartet werden", berichtet der Liezener Bezirkshauptmann Christian Sulzbacher.

Bist du auf einen Blackout vorbereitet?

Mit Mitte Februar wird das Eintreten dieser sogenannten „Dunkelflaute“ – stabiler Hochdruck über dem Kontinent und Kaltluftzufuhr aus Nordost, Nebelbildung in den Niederungen und europaweite Windstille – allerdings mit jedem Tag geringer.

Aktuell kein Thema

Harald Eitner, Leiter der steirischen Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung, ergänzt: "Ganz ausschließen kann man ein derartiges Szenario natürlich nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist für diesen Winter mittlerweile äußerst gering." Außerdem konnte der Gasverbrauch europaweit stark gedrosselt werden. Bis 9. Jänner 2023 wurde beispielsweise sogar mehr Gas eingespeichert als aus den Lagerstätten entnommen. Derzeit liegt der Füllstand immer noch bei knapp 80 Prozent. "Damit sollte genügend Gas vorhanden sein, um im Falle einer Stromunterdeckung mit Hilfe der Gaskraftwerke gegensteuern zu können", betont Eitner.

Vier Stunden ohne Strom

Das Energielenkungsgesetz sieht vor, dass als Ultima-Ratio-Maßnahme im Falle einer der Netzstabilität gefährdenden Strom-Mangellage (Blackout-Gefahr), Flächenabschaltungen vorgenommen werden könnten. Diese würden durch die zuständige Bundesministerin angeordnet und durch Verordnungen auf Länderebene umgesetzt werden.

Sollte es zu Flächenabschaltungen kommen, würde sich das Gebiet der Steiermark in sechs Zonen teilen. | Foto: PantherMedia/Fibonacci
  • Sollte es zu Flächenabschaltungen kommen, würde sich das Gebiet der Steiermark in sechs Zonen teilen.
  • Foto: PantherMedia/Fibonacci
  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

"Das Land hat sich mit dieser Möglichkeit sehr intensiv auseinander gesetzt und ein Konzept für eine derartige Flächenabschaltung in der Steiermark entwickelt", berichtet Eitner. Demnach wird die Steiermark in sechs Zonen geteilt, von denen immer eine Zone für maximal vier Stunden von Abschaltungen betroffen wäre. Der Wechsel zwischen den Zonen erfolgt nach einem Plan, der im Vorfeld kommuniziert werden würde, damit sich Verbraucher, Betriebe und Institutionen darauf vorbereiten können.

Zeiten rotieren täglich

Harald Eitner erklärt dies anhand eines Beispiels: "Würde beispielsweise morgen um 0 Uhr der Ernstfall eintreten, wäre der Bezirk Liezen zusammen mit Murau, Murtal und Teilen des Bezirkes Leoben am ersten Tag von 4 bis 8 Uhr betroffen, am zweiten Tag von 0 bis 4 Uhr und am dritten Tag von 20 bis 24 Uhr." Gravierendere Auswirkungen auf die Lebensrealitäten wären demnach erst am vierten, fünften und sechsten Tag zu erwarten, weil hier Abschaltungen in der Zeit von 16 bis 20 Uhr beziehungsweise von 12 bis 16 Uhr und von 8 bis 12 Uhr erfolgen würden.

Bei einer flächendeckenden Abschaltung würde es erst am vierten Tag zu größeren Einschnitten in der Bevölkerung kommen. Das würde nämlich den Zeitraum von 16 bis 20 Uhr betreffen. | Foto: Pixabay
  • Bei einer flächendeckenden Abschaltung würde es erst am vierten Tag zu größeren Einschnitten in der Bevölkerung kommen. Das würde nämlich den Zeitraum von 16 bis 20 Uhr betreffen.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

Das hier beschriebene Konzept wird deswegen als „Schubladenverordnung“ bezeichnet, "weil es im Ernstfall als Verordnung rechtlich bindend erlassen werden würde und bis dahin in einer Schublade bereitliegt", hält Eitner fest.
Abschließend fügt Christian Sulzbacher an: "Man hat bei der Pandemie gesehen, dass Vorbereitung wichtig ist. Denn nur weil etwas unrealistisch ist, kann es trotzdem passieren."

Das könnte dich auch interessieren:

Trieben entscheidet sich für die Errichtung des Windparks
In Gröbming entsteht ein modernes Einsatzzentrum
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

2 Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.