Stalleinbrüche
Tierschutzverein VGT weist Anschuldigungen zurück

- Seit 2002 ist Martin Balluch beim Verein gegen Tierfabriken (VGT) aktiv. Er weist die Vorwürfe der steirischen Jungbauern zurück.
- Foto: Neumayr/MMV
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Nachdem die steirischen Jungbauern sich für eine Gesetzesänderung rund um Stalleinbrüche von Tierschützerinnen und Tierschützern starkgemacht hatten, reagieren diese perplex. Die Anschuldigungen von Sachbeschädigung wies man vehement zurück, die Erstellung von Videoaufnahmen sei notwendig, um Tierleid aufzudecken.
STEIERMARK. Am Mittwoch sorgten die steirischen Jungbauern mit der Forderung nach einer Gesetzesänderung bezüglich Stalleinbrüchen für Aufsehen. Sie forderten, dass diese wie Hauseinbrüche behandelt werden sollten. Der Grund: Immer öfter würden Tierschützerinnen und Tierschützer in steirische Stallungen eindringen, um versteckte Kameras anzubringen und illegal Video- und Tonaufnahmen anzufertigen.
Auch ein Beispiel, bei dem die Eindringlinge einen Lüftungsschacht mit Holzlatten verlegt haben sollen, was zum Tot von rund 60 Schweinen geführt hat, wurde dabei genannt. Sachbeschädigung, aufgebrochene Stalltüren sowie die dadurch entstehende Rufschädigung der Betriebe wurden kritisiert. Unterstützung erhielten die Jungbäuerinnen und Jungbauern unter anderem von der Landwirtschaftskammer.

- Vollspaltböden sorgten in den letzten Jahren für heftige Diskussionen. Ihr Verbot wurde bereits beschlossen, in Kraft treten wird es, Stand jetzt, erst 2040.
- Foto: VGT.at
- hochgeladen von Tamara Pfannhauser
"Tierindustrie-Propaganda"
Der Verein gegen Tierfabriken (kurz VGT) wehrt sich gegen die Vorwürfe und bezeichnet diese als "Tierindustrie-Propagand". VGT-Obperson Martin Balluch: "Es ist vollkommen absurd, dieses Verbrechen dem Tierschutz in die Schuhe schieben zu wollen. Niemals würden Tierschützerinnen und Tierschützer Schweine absichtlich ersticken." Auch von Sachbeschädigungen und aufgebrochenen Stalltüren wisse man seitens des VGT nichts: "Mir ist kein einziger Fall bekannt."
Den Vorwurf der Rufschädigung sowie den Umstand, dass eine Vielzahl der Aufnahmen keine Tierquälerei abbilden würden, wies man seitens des VGT ebenfalls zurück, gäbe es nach ihren Aufdeckungen ja immer wieder Strafverfahren. Balluch weiter: "Würden das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen ernst genommen, dann wären alle Tierfabriken illegal." Außerdem wolle der VGT mit seinen Methoden hauptsächlich die Bevölkerung informieren.
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