Stallpflicht für Geflügel
Vogelgrippe in der Steiermark nachgewiesen

Die Geflügelpest wird über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. | Foto: Ben Moreland/Unsplash
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Bei einem Hobbybetrieb in Graz-Umgebung wurde am Mittwoch bei Hühnern und Gänsen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Für den Menschen besteht aktuell keine Gefahr, Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen aber gewisse Vorkehrungen treffen.

GRAZ-UMGEBUNG/STEIERMARK. Am 9. November hat die AGES einen Ausbruch der Geflügelpest in der Steiermark bestätigt: Bei mehreren Hühnern und Gänsen im Bezirk Graz-Umgebung, konkret in Kumberg, wurde das Aviäre Influenza-Virus (Subtyp H5N1) nachgewiesen. Die Vogelgrippe ist für viele Geflügelarten hochansteckend und kann tödlich enden. Das Virus wird über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine indirekte Ansteckung über die Luft möglich. Die Inkubationszeit beträgt nur 1 bis 3 Tage.

„Die Geflügelpest war in den letzten paar Jahren immer wieder ein Thema, weil es eine aggressive Erkrankung für die Tiere ist und Stallpflicht bedeutet. Hühner, Enten oder auch Greifvögel - keines der Tiere darf in den Kontakt mit anderen erkrankten Tieren kommen", erklärt Johannes Wieser, Kammerobmann-Stellvertreter der Landwirtschaftskammer Graz-Umgebung. Die Situation sei sowohl für Hobby-Züchterinnen und Hobbyzüchter als auch im Nutztierbereich herausfordernd. Vor allem Zugvögel werden immer wieder zur Gefahr.

Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. | Foto: Aurelien Lemasso/Unsplash
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
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Geflügelpest erstmalig 1878 nachgewiesen

Die Ursache der Einschleppung im aktuellen Fall wird derzeit noch untersucht. Erstmals aufgetreten ist die Vogelgrippe bereits im Jahr 1878 in Italien. Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind empfänglich für diese Form der Influenzaviren. Das natürliche Erregerreservoir stellen wildlebende Wasservögel dar. Betroffene Tiere leiden unter Atemnot, grünlich wässrigem Durchfall, Fieber und anderen schwerwiegenden Symptomen. Um Geflügelpest ausschließen zu können, ist bei entsprechenden Symptomen immer die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

"197 Hühner und 38 Gänse und 36 Enten - der gesamte Geflügelbestand des betroffenen Betriebes - wurden gestern von uns getötet", berichtet Diethard Hönger, Amtstierarzt und Leiter des Veterinärreferates von Graz-Umgebung. Zu diesem Zeitpunkt seien aber auch bereits weitere Tiere aufgrund der Viren von selbst verendet gewesen.

Besondere Vorsicht unter Geflügelbetrieben

Um den aktuellen Ausbruchsbetrieb, der laut Amtstierarzt glücklicherweise "solitär" liegt, wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone in den Bezirken Graz, Graz-Umgebung und Weiz eingerichtet. In diesen Zonen werden alle geflügelhaltenden Betriebe nun amtstierärztlich kontrolliert. Allein im Umkreis von drei Kilometern gibt es 144 Geflügelbetriebe mit rund 11.000 Stück Geflügel. Geflügelbesitzerinnen und -besitzer sollten jetzt besonders auf die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsmaßnahmen achten: Vor allem der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Alle tot aufgefundenen wildlebenden Vögel müssen bei der lokal zuständigen Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt gemeldet werden. | Foto: Karim Manjra/Unsplash
  • Alle tot aufgefundenen wildlebenden Vögel müssen bei der lokal zuständigen Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt gemeldet werden.
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Sicherheitsmaßnahmen in Zeiten der Vogelgrippe

Die Landwirtschaftskammer spricht folgende Empfehlungen aus:

  • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen sind eine Woche vor Abhaltung der Behörde zu melden.
  • In ausgewiesenen Risikogebieten ist Geflügel in Stallungen zuhalten bzw. darf kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen. Bei Auslaufhaltungen sind Überdachungen vorzusehen, welche baulich so konstruiert sein müssen, dass Zuflug und das Eindringen in überdachte Bereiche für Wildvögel unmöglich ist.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei der Lagerung von Futter ist Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
  • Kein Austausch von Geräten zwischen Geflügelhaltern – Maschinengemeinschaften.
  • Keine Strohlagerung im Freien mit Zugang von Wildvögeln. 
  • Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen.
  • Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. verschmutzte Schuhe).

Gefahr für den Menschen?

Im aktuellen Seuchengeschehen sind bislang keine Erkrankungen mit H5N1 bei Menschen nachgewiesen worden. Säugetiere können sich aber grundsätzlich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenza-Viren infizieren. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.

Redaktionelle Mitarbeit: Nina Schemmerl

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