Erhebung der Haushaltsabgabe
Was beim ORF-Beitrag zu beachten ist

Was auch neu ist bei der ORF-Haushaltsabgabe: Ob man einen Radio oder Fernseher besitzt oder nicht, spielt keine Rolle mehr. | Foto: Pixabay
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  • Was auch neu ist bei der ORF-Haushaltsabgabe: Ob man einen Radio oder Fernseher besitzt oder nicht, spielt keine Rolle mehr.
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Egal für welches Gerät: Die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab sofort auch in der Steiermark die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen und beträgt künftig 15,30 Euro monatlich. Sie ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird für jede Adresse (Haushalt) bezahlt, an der mindestens eine Person den Hauptwohnsitz hat.

STEIERMARK. Seit 1. Jänner gilt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024. Dadurch wird die bisherige GIS-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Sie beträgt 15,30 Euro monatlich - je nach Bundesland können noch Länderabgaben hinzukommen.

Neu ist auch: Ob man einen Radio oder Fernseher besitzt oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Jede Adresse (Haushalt) muss bezahlen, an der mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Jedes Bundesland kann zusätzliche Landesabgaben einheben. In der Steiermark sind es zusätzlich 4,70 Euro an Landesabgaben - dies ist der höchste Betrag unter allen Bundesländern in Österreich.

Änderung für be­stehende GIS-Kunden

Bezahlen Sie bereits GIS-Gebühr, übernimmt das ORF-Beitrags Service automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und Zahlungsweise. Ändern sich Ihre Daten zum Beispiel durch Heirat oder Umzug, muss dies dem ORF-Beitrags-Service bekannt gegeben werden.

Seit 1. Jänner gilt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024. | Foto: ORF
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Der ORF bietet in ganz Österreich ein breites, multimediales Angebot an Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramm, Religion und Sport. Mit diesem Beitrag können die folgenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch weiterhin finanziert werden:

  • 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+)
  • 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV
  • 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4)
  • 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern
  • ORF-TVThek
  • ORF-TELETEXT
  • ORF.at
  • ORF Sound
  • ORF Topos
  • Social Media-Profile
  • umfangreiches Korrespondentennetz

Ohne GIS-An­meldung Registrierungs­pflicht

Haushalte ohne GIS-Anmeldung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu registrieren.
Liegt an einem Hauptwohnsitz keine GIS-Anmeldung vor, muss sich eine volljährige Person registrieren, die für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich ist. Dies gilt auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

Für einen Nebenwohnsitz ist (anders als bisher) kein Beitrag zu zahlen.

Wer ist von der Abgabe befreit?

Personen, die bereits von der GIS-Gebühr befreit sind, bleiben das auch automatisch ab 2024. Gültige Befreiungsbescheide bleiben aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Allerdings gelten Befreiungen wie bisher nur für maximal fünf Jahre.

Haushalte ohne GIS-Anmeldung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu registrieren. | Foto: Pixabay
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Wie bisher können sich bestimmte Gruppen von der ORF Haushaltsabgabe befreien lassen: Dazu gehören zum Beispiel Haushalte mit geringem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen wie Pensionistinnen und Pensionisten, Arbeitslose, Studentinnen und Studenten, Lehrlinge und Empfängerinnen und Empfänger von weiteren öffentlichen Mitteln (z.B. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Mindestsicherung, soziale Bedürftigkeit). Auch Gehörlose oder Menschen mit schwerer Hörbehinderung sind befreit.

Wie bezahlt werden kann

Für Neuanmeldungen ab 1. Jänner gelten neue Regeln für die Bezahlung.
Der ORF-Beitrag ist im Voraus fällig.

  • Mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung per Online-Banking) ist der Beitrag einmal jährlich zu entrichten. Dies ist ausdrücklich im Gesetz so vorgesehen.
  • Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.

Weitere Informationen zum ORF-Beitrag gibt es unter www.orf.beitrag.at

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