Tag des geistigen Eigentums
Was es mit "Creative Commons" auf sich hat

- Das Urheberrecht für Fotografien erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin.
- Foto: Christian Wiedinger/Unsplash
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Urheberrecht, Werknutzungsrecht, Creative Commons: Zum heutigen Welttag des geistigen Eigentums klärt MeinBezirk.at auf, was es mit diesen rechtlichen Begriffen auf sich hat und warum du sie bei der Nutzung von Fotoplattformen verstehen solltest.
STEIERMARK. Die Urheberschaft an einem künstlerischen Werk ist in Österreich durch das Urheberrecht geschützt. Als Werk zählen unter anderem Texte, Architektur, Kompositionen und natürlich auch Fotografien. Das Urheberrecht schützt dabei das sogenannte "geistige Eigentum", also die künstlerische Idee, die zugrunde liegt.
Seit dem Jahr 2000 findet am 26. April der Welttag des geistigen Eigentums (World Intellectual Property Day) statt, der die Bedeutung der Rechte geistigen Eigentums für die Förderung von Innovation und Kreativität verdeutlichen soll.
Werknutzungsbewilligung
Um ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen zu können, braucht es in Österreich die Zustimmung des Rechteinhabers bzw. der Rechteinhaberin. Diese wird in der Regel in Form einer Werknutzungsbewilligung erteilt, die die Rechte für eine spezifische Nutzung in einem gewissen Zeitraum innerhalb eines bestimmten Landes einräumt. Der große Nachteil: Dieses Prozedere macht es auch jenen Urheber:innen, die grundsätzlich kein Problem mit der Verbreitung ihrer Werke hätten, nicht gerade einfach, sie einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

- Ein digitales Foto nachbearbeiten und für Instagram zuschneiden? Das ist nicht immer erlaubt.
- Foto: Jeshoots.com/Unsplash
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Creative Commons-Idee
Die gemeinnützige Organisation "Creative Commons" (kurz: CC) wurde mit dem Ziel gegründet, Lizenzen zu erarbeiten, die eine einfache Werknutzung ermöglichen, ohne dass dazu ausdrücklich eine weitere Erlaubnis gebraucht wird. Das eigene Foto kann so unter bestimmten Bedingungen von Dritten etwa zur Bebilderung einer Website kostenlos genutzt werden. Die Basis dafür bilden verschiedene Creative Commons-Lizenzformen, die an die nationalen Rechtsordnungen angepasst sind.
Alle Varianten der CC-Lizenzen bauen dabei auf einzelnen Nutzungsbeschränkungen auf. Der Umfang der konkreten Lizenz kann vom Urheber oder der Urheberin selbst bestimmt werden. Ein Beispiel: Die Abkürzung „by-nc-nd“ bedeutet etwa, dass das zur Verfügung gestellte Werk unter Nennung des Namens zu nicht kommerziellen Zwecken verwendet, jedoch nicht bearbeitet werden darf.

- Das österreichische Urheberrechtsgesetz ist noch im analogen Zeitalter entstanden.
- Foto: Thought-Catalog/Unsplash
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Gerade auf digitalen Fotoplattformen sind CC-Lizenzen nicht ungewöhnlich, aber auch Creative Commons selbst bietet eine eigene Suchmaschine für Inhalte, die zur Nutzung freigegeben sind. Rechtsexpert:innen mahnen jedoch auch hier zur Vorsicht: Im österreichischen Urheberrecht gibt es keinen sogenannten "gutgläubigen Erwerb" von Nutzungsrechten. Das bedeutet: Im Zweifel lieber einmal zu oft nachfragen, ob der jeweilige Verwendungszweck auch wirklich in den Lizenzen enthalten ist.
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