Urlaubsauto
Wo lauern beim Mietwagen Fallen und Stolpersteine?

Damit der Urlaub glatt läuft, sollte man beim Mieten eines Autos auf mögliche Stolpersteine achten. | Foto: macsim/panthermedia
4Bilder
  • Damit der Urlaub glatt läuft, sollte man beim Mieten eines Autos auf mögliche Stolpersteine achten.
  • Foto: macsim/panthermedia
  • hochgeladen von Christoph Schneeberger

Wer sich im Urlaub gerne ein Auto mietet, sollte die Augen nach möglichen Problemen offen halten, die dem idyllischen Urlaubsgefühl ganz schnell ein Ende bereiten könnten. Nikolaus Authried, Rechtsexperte des ÖAMTC, erklärt, wie man sich vor bösen Überraschungen schützen kann. 

STEIERMARK. Die Urlaubssaison ist da! Viele Steirerinnen und Steirer zieht es ins Ausland. Auch wenn sich die Mietwagenpreise diesen Sommer auf hohem Niveau eingependelt haben, ist es für viele Urlauberinnen und Urlauber unumgänglich, ein Auto auszuleihen. Die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs erklärt, wie man sich vor Ärger und hohen Zusatzkosten schützen kann:

"Wie jedes Jahr zur Urlaubshochsaison erreichen uns auch jetzt wieder vermehrt Anfragen von Mitgliedern zum Thema Mietwagen", sagt Nikolaus Authried. Von einzelnen Vertragsklauseln über Unklarheiten bei der Versicherung bis hin zu Problemen bei Schäden am Fahrzeug gäbe es viele Aspekte im Umgang mit Mietautos, die zu bösen Überraschungen führen könnten. 

Authried Nikolaus, Rechtsexperte des ÖAMTC. | Foto: öamtc-christian postl
  • Authried Nikolaus, Rechtsexperte des ÖAMTC.
  • Foto: öamtc-christian postl
  • hochgeladen von Katrin Löschnig

Für sichere Mobilität im Urlaub

Ein besonderes Augenmerk sei laut Authried auf die Wahl der passenden Versicherungsvariante zu legen: "Bei der Haftpflichtversicherung empfehlen wir, auf die Deckungssumme zu achten – die EU-weit vorgesehene Mindestsumme von z.B. 1,3 Millionen Euro für Sachschäden kann durchaus überschritten werden", erklärt der ÖAMTC-Rechtsexperte. Reiche die Summe im Schadensfall nicht aus, würde man mit Privatvermögen haften - das kann teuer werden. Bei Kasko vs. Vollkasko sei zu unterscheiden: "Am besten abgesichert ist man als Mieterin oder Mieter eines Leihautos grundsätzlich mit einer Vollkasko-Versicherung inklusive Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt. Idealerweise sind Glas, Felgen und Reifen mitversichert", informiert Authried. 

Internationale Autovermieter verwenden häufig englische Abkürzungen für die Versicherungspakete: "CDW" steht zum Beispiel für "Collision Damage Waiver", was einer Vollkasko-Versicherung entspricht. Noch nicht geklärt ist damit jedoch, ob diese Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen wird. 

Genau hinsehen heißt es, wenn man sich im Urlaub einen Mietwagen zulegt.  | Foto: öamtc
  • Genau hinsehen heißt es, wenn man sich im Urlaub einen Mietwagen zulegt.
  • Foto: öamtc
  • hochgeladen von Katrin Löschnig

"Selbstbehalte verstecken sich oft auch im 'Kleingedruckten', insbesondere beim Vertragsabschluss 'ohne Selbstbehalt' über einen Vermittler – häufig fällt im Schadenfall dann sehr wohl ein Selbstbehalt an, der an den Vermieter zu leisten ist, der später aber vom Vermittler zurückgeholt werden kann."
Nikolaus Authried, Rechtsexperte des ÖAMTC

Achtung: In den Mietbedingungen bzw. im Vertrag wird angeführt, wo man das Auto benützen darf und wo nicht. Sofern es vertraglich verboten ist, mit dem Leihwagen über Grenzen oder im Gelände zu fahren, sollte man dieses Verbot keinesfalls missachten. Andernfalls drohen versicherungsrechtliche Probleme.

Weitere Fettnäpfchen

Bereits bei der Buchung sollte man beachten, dass die Hauptmieterin oder der Hauptmieter des Leihwagens gleichzeitig Inhaberin oder Inhaber der bekanntgegebenen Kreditkarte ist. "Andernfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution zum Zeitpunkt der Abholung nicht akzeptiert – und ohne Kaution kein Auto", sagt Authried. 

Bei der Buchung sollte man beachten, dass die Hauptmieterin oder der Hauptmieter des Leihwagens gleichzeitig Inhaberin oder Inhaber der bekanntgegebenen Kreditkarte ist. | Foto: öamtc
  • Bei der Buchung sollte man beachten, dass die Hauptmieterin oder der Hauptmieter des Leihwagens gleichzeitig Inhaberin oder Inhaber der bekanntgegebenen Kreditkarte ist.
  • Foto: öamtc
  • hochgeladen von Katrin Löschnig

In den Vertragsbedingungen behalten sich viele Autovermietungen vor, Strafmandate sowie nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen – oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Kundin oder dem Kunden, dafür aber zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr obendrauf – eine solche droht für den Mehraufwand aber auch dann, wenn ein entsprechendes behördliches Schreiben der Kundschaft lediglich weitergeleitet wird.

Andere Länder, andere Mitführpflichten: Fehlen bei einer Verkehrskontrolle wichtige Utensilien, haftet (auch) die Lenkerin oder der Lenker dafür. "Auf der sicheren Seite ist, wer vorab beim Autovermieter fragt, ob er sich um die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs kümmert. Klingt komisch, ist aber so – denn jedes Land hat seine eigenen Mitführpflichten", erläutert der ÖAMTC-Jurist. So sind in manchen Ländern Europas etwa gleich zwei Warndreiecke oder gar ein Ersatzlampenset mitzuführen. Schlau wäre es, die korrekte Ausstattung bei der Übernahme nochmals zu prüfen.

Bei der Übernahme des Wagens sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, das Fahrzeug auf Vorschäden zu überprüfen und auf deren genauen Vermerk im Übergabe-Protokoll achten. Sind gewisse Schäden nicht festgehalten, hält man besser sofortige Rücksprache mit dem Vermieter und startet erst los, nachdem alles geklärt ist. "Auch bei der Rückgabe ist es wichtig, als Mieterin oder Mieter darauf zu bestehen, dass das Fahrzeug noch an Ort und Stelle gegengecheckt und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird", rät der Rechtsexperte. Auch Fotos können Sicherheit bieten.

Zu Problemen komme es laut Authried dann, wenn eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters und daher in dessen Abwesenheit erfolgt: "Hier wird das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt, der Schlüssel in eine Box geworfen. Klingt einfach, führt aber nachträglich immer wieder zu Unklarheiten darüber, ob ein vorhandener Schaden erst später verursacht wurde."

Wichtig bei der Abrechnung

Kommt man vom Urlaub heim und findet nicht nachvollziehbare Abbuchungen auf der Kreditkartenabrechnung, heißt es: Rasch handeln! "Sonst läuft man Gefahr, etwaige Einspruchsfristen gegenüber der Mietwagenfirma zu verpassen. Bei ungerechtfertigten Forderungen ist zunächst jedenfalls energischer Widerstand angebracht. Denn im Fall der Fälle ist es der Vermieter, der vor Gericht für das Verschulden des Mieters beweispflichtig ist", so Authried. Auf www.oeamtc.at kann man sich eine Checkliste herunterladen, um bei der Buchung und Übernahme von Mietwagen nichts Wichtiges zu vergessen. 

Das könnte dich auch interessieren:

Alexander Van der Bellen besucht Graz
Betrug mittels "Call-Bot"-Anruf
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.