Tag der Menschenrechte
5 Fragen an die steirische Menschenrechtskoordinatorin

Gabriele Hagn ist die Menschenrechtskoordinatorin der Steiermark und fungiert als interne Schnittstelle zwischen Bund und Land. | Foto: Christian Freiberger
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  • Gabriele Hagn ist die Menschenrechtskoordinatorin der Steiermark und fungiert als interne Schnittstelle zwischen Bund und Land.
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Heute ist Tag der Menschenrechte - ein Gedenktag anlässlich der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 durch die Vereinten Nationen. Zu diesem Anlass haben wir Gabriele Hagn, die Menschenrechtskoordinatorin der Steiermark, zum Kurzinterview gebeten.

STEIERMARK. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat die Wichtigkeit der Menschenrechte ins Bewusstsein vieler Menschen gerückt. Menschenrechtsorganisationen sowie politische Vertreter:innen nehmen den 10. Dezember daher jährlich zum Anlass, die Menschenrechtssituation kritisch zu betrachten und auf aktuelle Missstände hinzuweisen.

Im Land Steiermark ist Gabriele Hagn als Menschenrechtskoordinatorin die zentrale Stabstelle in Menschenrechtsfragen. 

5 Fragen an die steirische Menschenrechtskoordinatorin

  • Frau Hagn, wie definieren Sie Menschenrechte?

Menschenrechte sind Rechte, die für alle Menschen gelten, egal welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Religion, welches Alter oder welche sexuelle Orientierung der jeweilige Mensch hat. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Staat hat die Pflicht, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Eine Auflistung aller Menschenrechte findest du hier.

  • Können Menschenrechte in Konflikt stehen - sind einzelne wichtiger als andere?

Der Staat darf etwa nicht in friedliche, rechtskonforme Demonstration eingreifen, aber er muss gleichzeitig auch aktive Schritte setzen, um die Demonstrant:innen vor Angriffen von Gegendemonstranten:innen zu bewahren. Durch diese Maßnahmen und Bestrafung von Gewalt schützt der Staat auch das Verbot der Folter und unmenschlicher oder grausamer Behandlung. Das „Recht auf Leben“ stellt die Voraussetzung aller anderen Menschenrechte dar.

Versammlungs- und Ver­einigungs­freiheit sind zwei Menschenrechte, die es ermöglichen, sich jederzeit zu versammeln und zu demonstrieren. (Symbolbild) | Foto: Ehimetalor Akhere Unuabona
  • Versammlungs- und Ver­einigungs­freiheit sind zwei Menschenrechte, die es ermöglichen, sich jederzeit zu versammeln und zu demonstrieren. (Symbolbild)
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  • Stichwort Lockdown - dürfen Menschenrechte eingeschränkt werden?

Menschenrechte können eingeschränkt werden, wenn eine Ermächtigung dazu vorhanden ist und der Eingriff verhältnismäßig ist. Der Staat ist für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und des Einzelnen verantwortlich, daher muss er zum Schutze dieser – verhältnismäßig der Bedrohung – entsprechende Maßnahmen treffen.

"Mit den Virusbekämpfungsmaßnahmen kommt der Staat seiner Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Staatsangehörigen nach." (Gabriele Hagn)

  • Was passiert eigentlich, wenn Menschenrechte verletzt werden?

Wenn man sich durch Handlungen von Behörden in seinen Menschenrechten verletzt fühlt, kann man sich letztendlich an den Verfassungsgerichtshof wenden. Danach ist noch die Beschwerde direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) möglich. Zusätzlich kann man bei der Volksanwaltschaft Beschwerden einbringen.

  • Wo sehen Sie aktuelle menschenrechtliche Herausforderungen?

Wie gesagt, mit den Virusbekämpfungsmaßnahmen kommt der Staat seiner Pflicht zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Staatsangehörigen nach. Aber auch der Klimawandel ist ein zunehmendes Problem: So haben alle Menschen ein Recht auf Leben, eine Recht auf Gesundheit und das Recht, in Freiheit und Sicherheit leben zu können.

Alle Menschen haben ein Recht auf Leben, ein Recht auf Gesundheit und das Recht, in Freiheit und Sicherheit leben zu können. Die Folgen des Klimawandels beeinträchtigen gerade diese Rechte immer mehr. (Gabriele Hagn)

Gleiches Recht für alle - ein zentrales Ziel der Menschenrechtskonvention. (Symboldbild) | Foto: Priscilla du Preez
  • Gleiches Recht für alle - ein zentrales Ziel der Menschenrechtskonvention. (Symboldbild)
  • Foto: Priscilla du Preez
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Menschenrechts-Initiativen des Land Steiermark

  • Sensibilisierungskampagne der steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen: „ES passiert bevor ES passiert“ - Gewalt ist niemals Privatsache!
  • Förderung der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus
  • Melde-App „Ban Hate“ zum raschen Melden von Hasspostings
  • Initiierung der Extremismuspräventionsstelle Next
  • Projekt „Connecting People“ zur Unterstützung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge 
  • Projekt „Kenne deine Rechte – Menschenrechte“ ein Menschenrechtsportal VON Jugendlichen FÜR Jugendliche (Peer to Peer-Ansatz)

Du möchtest mehr über konkrete Vorschläge zur Durchsetzung von Menschenrechten erfahren? Klick dich durch den Menschenrechtsbericht des Menschenrechtsbeirats der Stadt Graz.

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