Gesetzesentwurf in Begutachtung
Ab 2025 soll Pflegebereich neu aufgestellt sein

Das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz fasst künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark in einem Gesetz zusammen, um einen besseren Überblick zu schaffen und mehr Klarheit in der Vollziehung zu gewährleisten.  | Foto: Panthermedia
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  • Das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz fasst künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark in einem Gesetz zusammen, um einen besseren Überblick zu schaffen und mehr Klarheit in der Vollziehung zu gewährleisten.
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Nach langem und zähem Ringen wurde am Dienstag der Entwurf für ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz unter Dach und Fach gebracht. Dieses soll in einem Gesamtpaket künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark in diesem Bereich zusammenfassen. Der Entwurf geht nun in die Begutachtung, sodass noch für den Sommer ein Beschluss im Landtag erfolgen soll.

STEIERMARK. Die Vorgeschichte des nun präsentierten Gesetzesentwurfs spannt sich bereits doch über einige Jahre wie MeinBezirk berichtete. Nun schaut es ganz so aus, als ob der Sack - rechtzeitig in der Zielgerade vor Ende der Legislaturperiode – zugemacht werden könnte: Um der Vorgabe des dahingehenden Allparteien-Antrags im Landtag Steiermark zu entsprechen, liegt nun der Entwurf für ein einheitliches Steirisches Pflege- und Betreuungsgesetz vor. Gesundheits- und Pflegelandesrat Karlheinz Kornhäusl, Soziallandesrätin Doris Kampus sowie die Klubobleute Barbara Riener (ÖVP) und Hannes Schwarz (SPÖ) haben diesen Entwurf am Dienstag präsentiert. Stellungnahmen dazu sind bis 17. Mai 2024 möglich, sodass noch vor diesem Sommer ein Beschluss im Landtag erfolgen kann.

Haben das neue Gesetz auf den Weg gebracht: Klubobfrau Barbara Riener (ÖVP), Landesrat Karlheinz Kornhäusl, Landesrätin Doris Kampus und Klubobmann Hannes Schwarz (SPÖ) (v.l.) | Foto: Land Steiermark
  • Haben das neue Gesetz auf den Weg gebracht: Klubobfrau Barbara Riener (ÖVP), Landesrat Karlheinz Kornhäusl, Landesrätin Doris Kampus und Klubobmann Hannes Schwarz (SPÖ) (v.l.)
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"Die Versorgung unserer älteren Mitmenschen ist eine zentrale Frage. Mit dem neuen Pflege- und Betreuungsgesetz schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsorientierte Pflege, die sich an den Bedürfnissen der Steirerinnen und Steirer orientiert", erläutert dazu Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und Soziallandesrätin Doris Kampus ergänzt das Zahlenwerk: "Zehntausende Menschen in der Steiermark brauchen Pflege, ebenso viele leisten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich Tag für Tag großartige Arbeit. Mit diesem neuen Gesetz schaffen wir eine zukunftstaugliche rechtliche Basis für diesen so wichtigen sozialen Bereich. Mobil vor stationär sei dabei kein Schlagwort, sondern Prinzip, so die Koalitionspartner.

Mehr Überblick und Klarheit

Konkret zielt das neue steirische Pflege- und Betreuungsgesetz darauf ab, dass der Grundsatz - mobile Pflege vor teilstationärer sowie stationärer Pflege - in der Steiermark mit Leben erfüllt und damit auch den individuellen Wünschen der Betroffenen noch besser entsprochen werden kann. "Nach unzähligen wichtigen Gesprächen mit Betroffenen und Trägern ist es gelungen, nicht nur einen besseren Überblick der vorhandenen Pflege- und Betreuungsangebote zu schaffen, sondern auch dem Wunsch der Steirerinnen und Steirer gerecht zu werden, so lange wie möglich in Würde in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können", freut sich ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener über den Wurf.

So soll nicht nur ein besserer Überblick geschaffen werden, sondern mehr Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung. SPÖ und ÖVP haben sich in jahrelanger Vorarbeit nun auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Kurzzeit- und Übergangspflege: Gesetzlich geregelt werden die Kurzzeit- und Übergangspflege, wobei die Übergangspflege erstmals gesetzlich aufgenommen wird. Diese Pflegeform überbrückt die Lücke zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der häuslichen Pflege. Die Kurzzeitpflege soll insbesondere pflegende Angehörige entlasten. Damit diese sowohl bei planbaren als auch nicht planbaren Ereignissen in Anspruch genommen werden kann, sollen etwa das Vorhalten von Kapazitäten sowie die Finanzierung geregelt werden.
  • Gemeinnützigkeit von Pflegeheimbetreibern: Geregelt wird im neuen Gesetz auch, dass neu anzuerkennende Betten vorrangig an gemeinnützige Trägerorganisationen gehen sollen. "Indem wir neue Pflegewohnheime vorrangig in die Hände gemeinnütziger und öffentlicher Träger legen, bekräftigen wir unseren Weg, das Wohl der zur Pflegenden an erste Stelle zu setzen", erläutert in diesem Zusammenhang der Klubobmann der SPÖ Hannes Schwarz.
  • Verankerung der stundenweisen Alltagsbegleitung, der 24h-Betreuung und der Hauskrankenpflege: In Bezug auf die 24h-Betreuung wird eine Regelung aufgenommen, die analog zur auslaufenden Regelung im Sozialhilfegesetz, eine Zuzahlung vorsieht. Ebenso werden die Tagesbetreuung und Leistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens im Gesetz verankert.
Die künftig neu geregelte Kurzzeit-Pflege soll besonders die pflegenden Angehörigen entlasten.  | Foto: Pixabay
  • Die künftig neu geregelte Kurzzeit-Pflege soll besonders die pflegenden Angehörigen entlasten.
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  • Pflegedrehscheibe wird gesetzlich verankert: Die in den Bezirkshauptmannschaften angesiedelten Pflegedrehscheiben werden im Gesetz als zentrale Anlaufstellen und One-Stop-Shop für alle Pflegebedürftigen sowie deren Angehörige verankert. Soweit eine Pflegegeldstufe unter 4 vorhanden ist, soll, neben dem aktuell auch schon notwendig einzuholenden pflegerischen Gutachten, zusätzlich eine verbindliche Beratung vor einer Antragstellung für eine stationäre Pflege dafür sorgen, dass sämtliche vorhandenen und geeigneten Möglichkeiten außerhalb eines Pflegewohnheimes ausgelotet werden.
  • Die Heimaufsicht erfolgt zentral durch das Land Steiermark: Um landesweit einheitliche Kontrollen sicherzustellen wird der Empfehlung des Rechnungshofs entsprochen und die Kompetenz für die Heimaufsicht beim Land gebündelt. Damit einhergehend werden auch die personellen Ressourcen in der zuständigen Abteilung entsprechend erhöht.
  • Notstromversorgung für Pflegeheime als Verpflichtung: Jüngste Ereignisse in der Steiermark haben gezeigt, dass es Notwendigkeiten gibt, um entsprechende Vorkehrungen bei Blackouts und Stromausfällen zu treffen.
  • Start von Pilotprojekten: Die eigens geschaffene Bestimmung ermöglicht dem Land allein oder gemeinsam mit Gemeinden neue Leistungen, wie beispielsweise die Anstellung pflegender Angehöriger, bei der pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich angestellt und somit auch durch ein Einkommen abgesichert werden, zu erproben.
  • Erhöhung der Rechtssicherheit: Weiters im Gesetz geregelt werden neue Verfahrenswege, die den Trägern insbesondere in der Errichtungsphase mehr Rechtssicherheit (z.B. Neuregelung der Bewilligungsverfahren in ein zweistufiges Verfahren) geben sollen.
  • Pflegeheim-Betreuung für Menschen mit Behinderung: Durch den Einsatz von mobilen Leistungen aus der Behindertenhilfe wird die Betreuung für Menschen mit Behinderung in Pflegeheimen weiter ausgebaut. Leistungen der Behindertenhilfe wurden auch schon bisher gewährt, können aber nun noch besser an die individuellen Bedürfnisse der Menschen im Pflegekontext angepasst werden.

Mit diesem neuen Gesetz laufen nun die Bestimmungen des Steirischen Sozialhilfegesetzes aus, weshalb auch die Krankenhilfe und der Bestattungskostenbeitrag entsprechend neu gesetzlich verankert werden. 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf im Detail.

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