Sozialressort verdoppelt Hilfe
Heizkostenzuschuss kann in steirischen Gemeinden beantragt werden

Die Teuerungen lassen besonders jetzt vor Einbruch des Winters viele Steirerinnen und Steirer im wahrsten Sinne des Wortes "zittern". | Foto: MEV
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Wie bereits im Vorjahr gibt es aus dem Sozialressort des Landes einen Zuschuss zu den Heizkosten. Einkommensschwache Steirerinnen und Steirern können in deren Wohnsitzgemeinden darum ansuchen. Regulär betrug der Zuschuss zunächst 170 Euro. Auf Initiative der steirischen SPÖ wurde diese Unterstützung nun auf 340 Euro verdoppelt und kann noch bis Ende Februar beantragt werden.

STEIERMARK. Die steigenden Energiekosten machen derzeit den meisten Menschen zu schaffen. Der vom Land Steiermark bereits in der Heizsaison 2021/22 bereitgestellte Zuschuss zu den Heizkosten ist daher heuer umso wertvoller und wichtig. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Summe nun nochmals verdoppelt.

Steirerinnen und Steirer bis zu gewissen Einkommensobergrenzen können diesen Zuschuss nun bis zum 28. Februar in ihren zuständigen Gemeindeämtern beantragen. 340 Euro sind dafür in diesem Jahr pro Bezugsperson vorgesehen. „Wir müssen reagieren, wenn wir nicht wollen, dass viele Menschen im Winter frieren und verdoppeln den Heizkostenzuschuss von bisher 170 auf 340 Euro“, betonen Soziallandesrätin Doris Kampus und Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang.

Soziallandesrätin Doris Kampus hat gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang angestoßen, dass der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Steirerinnen und Steirer verdoppelt wird. | Foto: Land Steiermark/Drechsler
  • Soziallandesrätin Doris Kampus hat gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang angestoßen, dass der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Steirerinnen und Steirer verdoppelt wird.
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Für den Heizkostenzuschuss wurden im Sozialbudget daher sechs Millionen budgetiert. Das ist im Übrigen die bereits zweite Anpassung in der Steiermark, denn schon im vergangenen Herbst 2021 wurde der Heizkostenzuschuss um 42 Prozent auf 170 Euro erhöht. 
Der Heizkostenzuschuss kann nunmehr seit 1. Oktober und bis zum 28. Februar 2023 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. 

Wer ist bezugsberechtigt?

Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben alle jene Personen, die mindestens seit dem 1. September 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: 1.371 Euro
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.057 Euro
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 412 Euro

In folgenden Einrichtungen können die Anträge gestellt werden:

  • Gemeindeämtern
  • Stadtämtern
  • Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz 

Gerade in extrem steigender Energiepreise sei es besonders wichtig, so Kampus und Lang, "dass wir betroffenen Steirerinnen und Steirern mit dem höheren Heizkostenzuschuss über den Winter helfen."
Im Winter 2021/2022 haben steirischen 13.164 Haushalte den Zuschuss bekommen.

Mehr Informationen: www.soziales.steiermark.at

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