Landesimmobilien-Gesellschaft
Steirischer Rechnungshof deckt Interessenskonflikte auf
- Der Landesrechnungshof kritisiert Kontrollmängel und eine fragwürdige Vergabepraxis der Landesimmobilien-Gesellschaft. (Symbolbild)
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Der Landesrechnungshof legt in seinem aktuellen Prüfbericht zur Landesimmobilien-Gesellschaft ein umfangreiches Fehlverhalten offen, von mangelhaften Kontrollen über fragwürdige Vergaben bis hin zu möglichen Interessenskonflikten in der Geschäftsführung.
STEIERMARK. Der steirische Landesrechnungshof (LRH) hat in einem aktuellen Prüfbericht erhebliche Mängel bei der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) festgestellt. Die Prüfer unter Leitung von LRH-Direktor Heinz Drobesch offenbaren zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Geschäftsgebaren.
Laut Bericht bestehen sowohl im internen als auch im externen Kontrollsystem deutliche Defizite. So wurden etwa Aufträge per Direktvergabe an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Diese Vergaben seien nicht ordnungsgemäß erfolgt, heißt es. Dennoch sollen diese teilweise von der zuständigen Landesabteilung mitunterzeichnet worden sein, ohne dass eine Prüfung stattgefunden habe.
- Landesrechnungshof-Direktor Heinz Drobesch offenbart zahlreiche Mängel der Landesimmobilien-Gesellschaft.
- Foto: LRH
- hochgeladen von Sarah Konrad
„Persönliche Naheverhältnisse“ zu Mietern
Auch der Umgang mit Repräsentationsaufwendungen wird kritisch bewertet. Bei Dienstreisen seien zusätzlich zum Kilometergeld weitere Kosten wie Tunnel- oder Parkgebühren ersetzt worden. Der LRH empfiehlt deshalb die Einführung verbindlicher Richtlinien für alle direkten und indirekten Landesbeteiligungen.
Besonders beanstandet wird zudem der Umgang mit Miet- und Wohnungsvergaben. Der frühere Geschäftsführer habe Entscheidungen genehmigt, obwohl nachweislich persönliche Naheverhältnisse zu einzelnen Mietern bestanden haben sollen. Auch im Zusammenhang mit der Beauftragung von Sanierungsarbeiten an Außenanlagen weisen die Prüfer auf vergleichbare Interessenskonflikte hin. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Teilung einer Wohnung ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien. Die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme sei nicht nachvollziehbar dokumentiert worden. Zudem sei die Vergabe an eine externe Person erfolgt, ohne zuvor eine interne Ausschreibung durchzuführen.
Immobilien gehen an Land zurück
Die seit 2001 bestehende Tochter des Landes wird mit Jahresende aufgelöst. Die 166 Immobilien gehen in den Besitz des Landes über. Die Rückführungen betreffen unter anderem Amtsgebäude oder Landesschulen.
Trotz der Auflösung der LIG begrüßt der Rechnungshof die Aufarbeitung der Sachverhalte durch die zuständigen Abteilungen des Landes, heißt es. Nach vollständiger Klärung sollen gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden. Den gesamten Bericht gibt's hier zum Nachlesen.
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