Arbeitnehmerveranlagung
Das solltest du beim Lohnsteuerausgleich beachten

Diverse steuerliche Neuerungen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2023 zusätzlich entlasten.  | Foto: Christian Dubova/Unsplash
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  • Diverse steuerliche Neuerungen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2023 zusätzlich entlasten.
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Mit dem Lohnsteuerausgleich kannst du dir zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt dafür, denn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

STEIERMARK. Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würde man das gesamte Jahr über gleich viel verdienen. Sobald es jedoch Gehaltsveränderungen gibt oder ein Jobwechsel stattgefunden hat, zahlt sich ein Lohnsteuerausgleich in der Regel immer aus. Heuer sieht die Situation aber noch einmal anders aus und ein Antrag dürfte sich auch unter ganz anderen Umständen lohnen: Diverse Neuregelungen und steuerliche Änderungen greifen nämlich bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 erstmals und sind darauf ausgelegt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der aktuellen Teuerungssituation zu entlasten

Der Antrag selbst ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel (L1) des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. Das ist spätestens Ende Februar der Fall. Ab diesem Zeitpunkt kannst du den Lohnsteuerausgleich rückwirkend fünf Jahre lang durchführen. 

Selbstständige können vom Arbeitsplatzpauschale bei der Veranlagung für 2022 von bis zu 1.200 Euro profitieren. | Foto: pixabay
  • Selbstständige können vom Arbeitsplatzpauschale bei der Veranlagung für 2022 von bis zu 1.200 Euro profitieren.
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So wird der Lohnsteuerausgleich gemacht

  • Rechne die Summe der Rückerstattung oder Nachzahlung online aus.
  • Fülle das L1-Formular online oder beim Finanzamt aus und reiche es fristgerecht ein.
  • Du bekommst das Geld auf das Steuerkonto oder dein Bankkonto ausbezahlt.

Für den Ausgleich der Steuer können bei der Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Dadurch kann die Steuer minimiert und im besten Fall auch zurückgefordert werden.

Neuerungen für den Steuerausgleich

Für die Veranlagung für das Jahr 2023 gibt es mehrere Neuheiten und höhere Beträge, die geltend gemacht werden können:

  • Der Familienbonus wurde für Kinder unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und für Kinder über 18 Jahren auf 650 Euro erhöht.
  • Die Pendlerpauschale wird ist von Januar bis Juni 2023 erhöht, der Pendlereuro vervierfacht. Diese Erhöhung wird bei vorliegendem Anspruch auf die Pendlerpauschale automatisch berücksichtigt.
  • Der Kindermehrbetrag beträgt für Familien mit niedrigem Einkommen auf 550 Euro erhöht. Für die Veranlagung des Jahres 2024 wird er auf 700 Euro erhöht.
  • Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent, was 21,19 Euro pro Kind entspricht.
  • Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden jeweils um 5,8 Prozent erhöht.
  •  Der  Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden. 
  • Die Anmeldung bei FinanzOnline erfolgt seit Dezember mit der sogenannten ID Austria. Der Umstellungsprozess auf die digitale Identifizierung wird automatisch bei deiner Anmeldung gestartet. 

Home-Office-Pauschale auch für 2023

Seit der 2021 Arbeitnehmerveranlagung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 300 Euro für die Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Pro Arbeitstag, den man als Arbeitnehmer im Home-Office verbracht hat, werden pauschal drei Euro als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung anerkannt. Maximal 100 Tage können pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Für Büromöbel, wie etwa einen ergonomischen Schreibtischsessel, können zusätzlich bis zu 300 Euro abgeschrieben werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Anträge werden vom Finanzamt der Reihe nach abgearbeitet. Bis Ende März kann es deshalb zu etwas längeren Wartezeiten kommen, da hier die meisten Anträge eingebracht werden. Das Finanzamt hat theoretisch bis zu sechs Monate Zeit, um deinen Antrag zu bearbeiten - meist geht es aber wesentlich schneller.

Tipp: Wenn du wider Erwarten etwas zurückzahlen musst, kannst du deinen freiwilligen Antrag innerhalb eines Monats ab Antragstellung zurückziehen.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Ein Lohnsteuerausgleich ohne Antrag erfolgt seit 2017 dann, wenn du in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht hast - und zwar erst, wenn du bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt hast. Vorsicht bei zwei oder mehreren Dienstverhältnissen: Der Steuerausgleich kann dann nicht antragslos durchgeführt werden.

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