2,6 Millionen Euro
Finanzspritze für Nutzung von Leerständen in Gemeinden

Leerstehende Objekte sind in den steirischen Gemeinden keine Seltenheit. Mit entsprechenden Förderungen soll nun entgegengewirkt werdne. | Foto: Michael J. Payer
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  • Leerstehende Objekte sind in den steirischen Gemeinden keine Seltenheit. Mit entsprechenden Förderungen soll nun entgegengewirkt werdne.
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Immer mehr verbauter Boden und parallel dazu immer mehr Lehrstände: Mit einer neuen Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung von Leerständen in steirischen Orts- und Stadtzentren forciert und gleichzeitig die heimische Bauwirtschaft angekurbelt werden.

STEIERMARK. Täglich werden in Österreich mehrere Fußballplätze flächenmäßig verbaut und parallel dazu stehen auf der anderen Seite aber viele Gebäude leer und warten vergeblich auf eine sinnvolle Nachnutzung. Um eine Trendwende herbeizuführen, werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen künftig mit einem neuen Maßnahmenkatalog gefördert.

Das Finanzressort des Landes stellt dem Wirtschaftsressort dafür 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden.

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl | Foto: © Land Steiermark
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2,6 Millionen Euro-Förderung

„Gerade jetzt ist es von enormer Bedeutung Maßnahmen zu setzen, die die Beschäftigung in der Baubranche ankurbeln. Das gelingt uns mit der Sanierungsförderung, für die wir aus dem Finanzressort 2,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Besonders erfreulich ist, dass wir damit gleichzeitig auch unsere steirischen Ortskerne stärken″, sagt Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.

„Mit dem neuen Förderungsprogramm schaffen wir einen doppelten Nutzen: Wir tragen dazu bei, steirische Orts- und Stadtkerne zu beleben, indem leerstehende Flächen für Gewerbebetriebe oder Handel genutzt werden. Gleichzeitig setzen wir damit einen weiteren Impuls für die heimische Bauwirtschaft, die derzeit vor großen Herausforderungen steht″, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl, die in diesem Zusammenhang auch auf die Initiative für starke Zentren mit dem steirischen Ortskernkoordinator verweist.

Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt.  | Foto: Pixabay
  • Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt.
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Initialzündung für Baubranche

„Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es von enormer Bedeutung Maßnahmen für die Baubranche zu setzen und damit die Beschäftigung anzukurbeln. Daher freue ich mich sehr, dass es gemeinsam mit dem Land Steiermark gelungen ist diese Sanierungsförderung so zur Umsetzung zu bringen. Damit gelingt es der Baubranche unter die Arme zu greifen und die Beschäftigung in diesem so wichtigen Bereich zu forcieren″, sagt Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch.

Josef Muchitsch, Nationalratsabgeordneter und Baugewerkschaftschef, erhofft sich nur die neue Förderschiene Aufträge für die Bauwirtschaft. | Foto: GBH-Presse
  • Josef Muchitsch, Nationalratsabgeordneter und Baugewerkschaftschef, erhofft sich nur die neue Förderschiene Aufträge für die Bauwirtschaft.
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„Mit diesem Förderprogramm treffen die Verantwortlichen den Nagel auf den Kopf. Damit werden einerseits dringend notwendige Investitionsanreize für den stotternden Motor Baukonjunktur gesetzt, andererseits unsere Ortszentren wiederbelebt und gestärkt. Zudem ist damit zu rechnen, dass mit der sofortigen Umsetzung Baustellen vorgezogen werden und damit ein wesentlicher Schritt gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau gesetzt wurde″, so Michael Stvarnik, Innungsmeister der Landesinnung Bau in der Wirtschaftskammer Steiermark.

Details zur Förderung

Das neue Förderungsprogramm „Starke!Zentren″ der SFG richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen. Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung″ geprüft. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder von Leerstand bedroht sind und künftig wirtschaftlich genutzt werden sollen.

Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung″ geprüft.  | Foto: Baloncici/panthermedia
  • Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung″ geprüft.
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Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung eines Nutzers oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden.

Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt. Anträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.

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