Landwirtschaft
Andreas Lackner fordert Rechtssicherheit für den Heckenklescher
"Legalize Heckenklescher" – so die klare Forderung von Bundesrat
Andreas Lackner (Grüne).
REGION. Bundesrat Andreas Lackner, Gemeinderat der Grünen in Deutsch Goritz und Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern, liegt der
Heckenklescher, auch als Uhudler oder Isabella-Frizzante bekannt, am Herzen. "Legalize Heckenklescher"– so lautet sein klares Bestreben. Warum legalisieren? "In der Steiermark sind der Anbau und der Verkauf der Wildrebe Vitis labrusca, so der Fachausdruck, im Vergleich zum benachbarten Burgenland nicht erlaubt. Es wird zwar geduldet, aber man befindet sich in einem Graubereich", so Lackner, der betont, dass es bis zum Rodungsbescheid kommen kann.
Heiße Debatte in Brüssel
Heiß diskutiert wird der Heckenklescher aktuell in Brüssel. Hier gibt es in puncto Vitis labrusca drei Meinungen. Die EU-Komission spricht sich für gleichbleibende Weinanbauflächen aus und überlässt es den Bauern, was sie darauf anbauen. Das EU-Parlament will keine Neupflanzungen zulassen und nur bereits existierende Bepflanzungen freigeben. Das Ende des Heckenkleschers und das Streichen der Sonderposition Wildrebe Vitis labrusca aus der Verordnung für die "Gemeinsame Marktorganisation" (GMO) fordert der Rat.
Bundesrat mobilisiert sein Netzwerk
Lackner will nun auf Bundesebene die Bedeutung des Heckenkleschers betonen und auch den Kontakt zu EU-Parlamentarier Thomas Waitz nutzen. Auch eine Petition ist am Laufen, die in der Steirischen Landesregierung eingebracht werden soll. Laut Lackner würde viel für die Wildrebe Vitis labrusca sprechen. Der Direktträger, der mit wenigen bis gar keinen Pestiziden auskäme, sei sehr widerstands- und anpassungsfähig und zigfach resistenter gegenüber Schädlingen und Pilzen als mediterrane Sorten. Zudem würde die Direktvermarktung von Heckenklescher, Uhudler, Frizzante oder Speisetrauben kleinen und mittleren Betrieben das Überleben erleichtern.
Es tut keinem weh
"Es ist ein Nischenprodukt, das keinem weh tut, Spaß macht und mir hilft, meine Fixkosten zu decken. Den Heckenklescher kann man uns nicht wegnehmen", so Rudi Kolleritsch. Der Weinbauer stellt ca. 1.500 Liter Heckenklescher im Jahr her bzw. schenkt seinen Heckenklescher und Heckenklescher-Frizzante, den er Rudolfo nennt, in seiner Buschenschank in Mureck aus.
Wir haben uns auch bei Steiermarks Weinbaudirektor Werner Luttenberger erkundigt, wie denn der rechtliche Rahmen aktuell genau aussieht. Er stellt klar, dass sämtliche Vorgaben primär von der EU stammen und sich Bund und Land natürlich in der Folge daran zu halten haben. Laut Luttenberger sei das Pflanzen und die Vermarktung von Reben der Gattung Vitis labrusca gemäß EU-Verordnung nicht erlaubt.
Für Reben, die schon vor EU-Beitritt gepflanzt waren, gäbe es aber noch eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2030. Grundsätzlich dürften die Erzeugnisse der noch tolerierten Flächen verkauft werden – und zwar als Wein, aber nicht mit einer Sortenbezeichnung. Das Produkt dürfe weder eine Jahrgangsbezeichnung noch den Namen Uhudler (geschützte Marke) tragen. Fantasienamen würden toleriert werden. Als Herkunftsbezeichnung wäre Österreich erlaubt, nicht aber Steiermark.
Risiko ist zu hoch
Doch warum hat man in der Steiermark nicht eine Ausnahmeregelung vorangetrieben, wie es im Burgenland in Sachen Uhudler passiert ist? Laut Luttenberger sei ein wesentliches Problem, dass man bei der aus Amerika importierten Pflanze stets mit Krankheiten, z.B. der Reblaus zu kämpfen hatte. Problematisch sei vor allem die Quarantänekrankheit Flavescence dorée (Goldgelbe Vergilbungskrankheit). Dabei handle es sich um eine Rebenkrankheit, die hochinfektiös, aber insbesondere auf Sorten von Vitis labrusca als solche nicht erkennbar ist.
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