Ansichtssache

Kopfschütteln statt Köpferollen

Für Aufregung unter Naturschützern sorgte ein Grenzzwischenfall der besonderen Art. Ein burgenländischer Aufsichtsjäger soll auf dem
länderübergreifenden Schutzgebiet der Interessengemeinschaft „Mein Quadratmeter Raabtal“ einen streng geschützten Fischotter erlegt haben (die WOCHE berichtete). Der Vorfall ist nach wie vor sonderbar. Statt Köpfe-
rollen innerhalb der Jägerschaft bleibt es beim Kopfschütteln unter Tierfreunden.
Obwohl nie ein Kadaver gefunden wurde, sind die Indizien erdrückend. Dass auf der Auwiese ein Fischotter sein Leben lassen musste, ist bewiesen. Dennoch hält der Jagdpächter dem Schützen die Stange und verhindert so eine Verfolgung nach dem Strafgesetzbuch (siehe Bericht auf Seite 6). Laut Paragraf 139 ist die Verfolgung nämlich von der Zustimmung des Jagdpächters abhängig. Und eben dieser Kamerad, quasi ein Gesinnungsgenosse des Schützen, hat entschieden, dass die Straftat ohne Folgen bleiben soll. Das ist, als ob ein Waidmann ein Gaudimatch zwischen Jägern und Naturschützern pfeift.
Bleibt nur zu hoffen, dass wenigstens die Bezirkshauptmannschaft den im Burgenland mit bis zu 1.800 Euro ohnehin niedrigen Strafrahmen voll ausschöpft. Alles andere als der Entzug der Jagdberechtigung im Falle
eines Schuldspruches wäre ohnehin ein Skandal.

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