Mensch und Tier im Konflikt
Der Biber nagt am Nerv der Landwirtschaft

Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Biber.  | Foto: A. Ertl
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  • Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Biber.
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In Johnsdorf-Brunn in der Stadtgemeinde Fehring war unlängst der Biber aktiv und sorgte für Aufstauungen. LK-Bezirksobmann Franz Uller fordert anlässlich dieses Falles, nicht dem einzigen im Bezirk, eine Handhabe gegen den Biber. 

JOHNSDORF-BRUNN/SÜDOSTSTEIERMARK. Wie Landwirtschaftskammer-Bezirksobmann Franz Uller aufmerksam macht, habe kürzlich in Johnsdorf in der Stadtgemeinde Fehring ein Biber durch das Aufstauen des Schlattenbaches südlich des Dorfzentrums ein Übertreten des Baches in einen Acker verursacht und jenen unter Wasser gesetzt.

LK-Bezirksobmann Franz Uller | Foto: Linshalm Fotografie
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Uller fordert Lösung ein

Laut Uller längst nicht der erste Fall im Bezirk. Er unterstreicht, dass der Biber große Schäden verursachen würde und keinen ökologischen Mehrwert für unsere Kulturlandschaft hätte. "Die Landwirtschaftskammer fordert eine Lösung von der Umweltlandesrätin. Eine Entnahme des Bibers ist unerlässlich. Die Population ist außer Kontrolle geraten. Drainagen im Acker werden durch Aufstauungen außer Funktion gesetzt und Bewässerungsteiche im Bezirk werden durch den Biber zerstört. Hier geht es auch um Existenzen von Betrieben, welche von der Bewässerung von Kulturen abhängig sind", unterstreicht er.

So sah die Situation beim Schlattenbach in Johnsdorf in der Stadtgemeinde Fehring aus. | Foto: Franz Uller
  • So sah die Situation beim Schlattenbach in Johnsdorf in der Stadtgemeinde Fehring aus.
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"Hier geht es auch um Existenzen von Betrieben, welche von der Bewässerung von Kulturen abhängig sind."
Franz Uller, LK-Bezirksobmann

Doch wie äußert sich nun die Umweltlandesrätin Ursula Lackner dazu? Ihr Büro verweist darauf, dass die Verständigungs- und Einsatzkette bei Herausforderungen mit Bibern über die Biberberatung des Landes Steiermark, die einen guten Überblick über die Situation in der Steiermark hätte, laufe. „Einerseits müssen wir uns natürlich an europaweit gültige Naturschutzvorgaben halten, anderseits sind wir uns aber auch dem vorhandenen Spannungsfeld bewusst. Deswegen haben wir eine Biberberatungsstelle eingerichtet, die kostenlos kontaktiert werden kann und Vor-Ort bei der Lösungsfindung unterstützt", heißt es.

Was geht vor – Biber oder Landwirtschaft?

"Extratopf" mit 50.000 Euro

Man betont zudem, dass man heuer erstmals 50.000 Euro für Präventionsmaßnahmen, etwa für einen Baumschutz oder Zäune, zur Verfügung gestellt hätte. Weiters geht man in Sachen Biberdämme ins Detail. Man unterscheide zwischen zwei Funktionstypen: Hauptdämme und Nebendämme. Nebendämme könnten ohne Ausnahmegenehmigung entfernt bzw. abgesenkt werden. Die Beurteilung des Dammtyps erfolge eben durch die Biberberatung im Zuge eines Lokalaugenscheins. Für erhebliche Dammabsenkungen, die dazu führen, dass sich der Eingang zum Biberbau nicht mehr unter Wasser befindet, sowie für die Entfernung von Hauptdämmen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese könne bei der A13 (naturschutz@stmk.gv.at) beantragt werden.

Brigitte Komposch von der Biberberatung ist Ansprechpartnerin bei Herausforderungen mit der Biberpopulation.  | Foto: Werner Holzinger
  • Brigitte Komposch von der Biberberatung ist Ansprechpartnerin bei Herausforderungen mit der Biberpopulation.
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Das Comeback des Bibers

Und was sagt Brigitte Komposch von der Biberberatung dazu? "Der Biber kommt seit Anfang der 2.000-Jahre wieder in der Steiermark vor. Seit der ersten Erhebung in der Steiermark 2014 steigt die Biberpopulation kontinuierlich an. Die meisten Biber gibt es in den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark, dementsprechend treten auch hier die meisten Konflikte auf."

Zu Konflikten komme es in erster Linie in jenen Bereichen, in denen die Nutzung von Flächen durch den Menschen – sei es durch die Landwirtschaft, Siedlungs- oder Straßenbau – bis unmittelbar ans Gewässer reiche. Komposch betont, dass Eingriffe in den Biberlebensraum oder die Population nur bei Vorliegen bestimmter Ausnahmegründe möglich wären: zum Beispiel im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Verhütung ernster Schäden. 

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