Fischotter
Verordnung soll die Teichwirtschaft künftig entlasten
Land will mit einer Verordnung die Herausforderungen mit dem Fischotter besser in den Griff bekommen. So möchte man es ab 2023 ermöglichen, landesweit bis zu 40 Tiere im Jahr zu entnehmen.
STEIERMARK/SÜDOSTSTEIERMARK. Erst kürzlich haben wir von den Herausforderungen der südoststeirischen Landwirte mit dem Biber berichtet. Nun ist in der Steiermark der Fischotter Thema. In Begutachtung liegt nun nämlich eine diesbezügliche Verordnung des Landes Steiermark, die dessen Entnahme ermöglichen würde. Mittlerweile leben laut Land Steiermark in der Steiermark wieder rund 825 Fischotter. Für die Fischereiwirtschaft sei dies eine Herausforderung, da die Tiere die Fischteiche als willkommene Nahrungsquellen sehen würden.
Eigenes Fischottermanagement
Seit 2016 setzt das Land Maßnahmen, welche die Teichwirte dabei unterstützen, die vom Fischotter verursachten Verluste einzudämmen. Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wurde ein Fischottermanagement eingerichtet, das für alle Beteiligten als Anlaufstelle für Fragen zum Fischotter, seine Lebensweise sowie seine Ökologie diene und über effektive Abwehrmaßnahmen an Teichanlagen informiere.
Außerdem hat das Land eine Förderung initiiert, die Teichwirte bei der Umsetzung von Abwehrmaßnahmen finanziell unterstützt. So zahlt das Land bei der Errichtung von Fix- und Elektrozäunen bis zu 3.000 Euro dazu.
Strenge Kriterien für Entnahme
Nun hat das Land Steiermark eben eine Verordnung zur Begutachtung vorgelegt. Jene sieht die Möglichkeit vor, künftig Fischotter zur Verhütung ernster Schäden an nicht einzäunbaren Teichanlagen, die der Zucht oder Produktion von Fischen oder anderen Wassertieren zu Speisezwecken dienen, einzufangen und von speziell geschulten Jägerinnen und Jägern weidmännisch erlegen zu lassen. Man betont, dass die Kriterien für jene Ausnahmen streng seien.
Maximal 40 Tiere pro Jahr
Diese gelten nämlich nur für Jungtiere und erwachsene Männchen. Weibchen, die trächtig sein oder Junge haben könnten, müssen sofort wieder frei gelassen werden. Auch die Anzahl ist streng reglementiert. So dürften landesweit nur jährlich höchstens 40 Tiere entnommen werden, die mit Hilfe von Lebendfallen eingefangen werden müssten. Die Verordnung, die mit Beginn 2023 in Kraft treten soll, wäre auf drei Jahre befristet.
Dazu Landesrätin Ursula Lackner: „Die Population des Fischotters hat sich in den letzten Jahren so stark entwickelt, dass nun Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um ernste Schäden zu vermeiden. Natürlich haben wir in der Verordnung auf der strengen FFH-Richtlinie (Anm: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) basierende Auflagen verankert, um den Bestand an Fischottern weiterhin nachhaltig abzusichern.“
Schritt in die richtige Richtung
Und Landesrat Johann Seitinger: Diese Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe, dass damit mittelfristig auch der Selbstversorgungsgrad mit frischen Fischen aus der Steiermark, der aktuell nur rund sieben Prozent beträgt, erhöht werden kann.“
Natürlich gibt es auch Stimmen aus der Region Südoststeiermark dazu: "Ich hoffe, dass der Teichwirtschaft damit geholfen ist und Schäden minimiert werden können", erklärt LK-Bezirksobmann Franz Uller. "Es ist ein guter Ansatz", sagt Josef Schlein von der Fischzucht Schlein in der Gemeinde Deutsch Goritz.
Er hätte gelegentlich Probleme mit dem Fischotter, habe das Ganze, da er seine Teiche direkt vor der Haus habe, aber gut unter Kontrolle. Der Austausch mit den anderen Teichwirten zeige aber, dass das Problem mit dem Fischotter ein großes sei. "Vor allem in den kleinen Teichen hat der Fisch natürlich kaum eine Chance, auszuweichen", so Schlein. Er unterstreicht: "Auch der Fisch gehört geschützt."
"Es ist ein guter Ansatz. In Gesprächen mit anderen Teichwirten zeigt sich, dass der Druck durch den Fischotter in unserer Sparte schon sehr hoch ist."
Josef Schlein, Teichwirt aus der Gemeinde Deutsch Goritz
Generell Kritik in Sachen Fischotter-Verordnung, man verweist etwa auf heuer in Oberösterreich und Salzburg erlassene Verordnungen zur Fischotter-Tötung, kommt vom Naturschutzbund. So merkt man etwa eine mangelnde fachliche Grundlage an und rät etwa dazu, sich mit den ursächlichen Problemen für den Fisch, nämlich Amphibien und Krebsen, zu beschäftigen. Bei einem Fischotter-Abschuss sei außerdem zu erwarten, dass freigewordene Reviere von abwandernden Jungtieren nachbesetzt werden würden.
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