Null-Emissions-Autos
IG-L Tempolimitausnahme
Keine Tempobeschränkungen nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen für "grüne" Kennzeichen. WIEN (hege). Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen sich Lenkerinnen und Lenker von Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen („Null-Emissions-Kfz“) mit grüner Kennzeichen-Schrift seit 1. Juli 2019 nicht mehr an Tempobeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen halten. 410 Kilometer betroffenAuf Österreichs 2.223 Kilometer...