Mitnahme von Assistenzhunden
Menschen mit Behinderungen, wie z.B. hochgradig sehbehinderte – blinde und gehörlose Menschen, Rollstuhlfahrer /innen, Diabetiker /innen oder Epileptiker /innen sind in Österreich leider oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass die Mitnahme eines ausgebildeten Assistenzhundes nicht überall möglich ist. Es gehört ein Gesetz her worin der Assistenzhund fest verankert wird,dass besagt,das alle Firmen – Institutionen und Unternehmen ( Ausgenommen wären Forschungslabors, Fabriken,die Lebensmittel...