Nach Novellierung
Aus für Fax-Versand und Fax-Empfang von Patientendaten
Seit dem 1. Jänner 2025 ist das Verbot der Übertragung von personenbezogenen Gesundheitsdaten per Fax wirksam. Grundlage dafür ist eine Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG). Die Gesundheit Burgenland setzt künftig gesicherte Kanäle, gemäß der gesetzlichen Regelung. BURGENLAND. Im Zuge der Ablöse von Fax zur Übermittlung von Gesundheitsdaten wird in der Gesundheit Burgenland künftig die Secftrans-Plattform eingesetzt. Diese erlaubt es, Daten vollständig verschlüsselt und...